Familie hat am 24.03.2015 nicht auf Andreas gewartet

Familie hat am 24.03.2015 nicht auf Andreas gewartet – Beitrag zum Germanwings Absturz auf der offiziellen Homepage von Andreas Lubitz.

In der Ermittlungsakte findet sich auf der Seite HA 09803 folgende Darstellung (Betr. Vernehmung der Zeugin (Lebensgefährtin von Andreas Lubitz) am 26.03.2015 hier Nachtrag zur Vernehmung):

„Auf Anfrage ob sie Sachen aus dem Haus der Eltern ihres Freundes in Montabaur mitgenommen habe macht sie folgende Angaben: Sie habe am Tag des Unglückes mit den Eltern ihres Freundes in Düsseldorf auf die Rückkehr ihres Freundes gewartet. Als die Verspätung der Maschine immer länger wurde, habe sie den Eltern mitgeteilt, dass es sich nicht lohnen würde, weiter zu warten. Inwieweit ihr zu diesem Zeitpunkt der Absturz schon bekannt war, lies sich nicht herausfinden. Aus diesem Grund sei man zusammen nach Montabaur gefahren. Hier habe sie dann in dem Zimmer ihres Freundes wahllos Sachen zusammen und in eine Tasche gepackt.“

Fakt ist: Die Lebensgefährtin hat diese Äußerung nie gemacht! Sie erscheint in der Akte als Nachtrag zu ihrer Zeugenvernehmung und ist nicht von ihr unterschrieben. Da ist wohl die Frage erlaubt, warum hat KHK G. so etwas protokolliert?

Der korrekte Sachverhalt: Der Vater von Andreas Lubitz war am 24.03.2015 auf einer geschäftlichen Besprechung in Eindhoven, Niederlande, was durch das Besprechungsprotokoll belegt ist. Er wurde von seiner Frau telefonisch über den Germanwings Absturz informiert. Zu diesem Zeitpunkt wusste noch niemand genau, ob Andreas Lubitz auf dem Flug war. Die Mutter und der Bruder von Andreas Lubitz fuhren gemeinsam von Montabaur zum Flughafen Düsseldorf, um sich Gewissheit zu verschaffen. Am Düsseldorfer Flughafen wurden sie von Germanwings-/Lufthansa Mitarbeitern und einem Seelsorger in Empfang genommen, die Zeugen sind. Frau Lubitz erhielt hier die Nachricht, dass ihr Sohn, Copilot der abgestürzten Maschine gewesen war und informierte hierüber ihren Mann. Er brach seine Geschäftsbesprechung sofort ab, um zum Düsseldorfer Flughafen zu fahren und dort seine Familie zu treffen. Die Lebensgefährtin befand sich zum relevanten Zeitpunkt an ihrer Arbeitsstelle, Kollegen können das bezeugen und traf später in Begleitung ihres Stiefvaters am Flughafen Düsseldorf ein, wo sie ebenfalls von Mitarbeitern des Krisenstabes (Zeugen) in Empfang genommen und in einem separatem Raum mit der Familie von Andreas Lubitz zusammengeführt wurde. Nach Erledigung der Formalitäten, fuhren alle Beteiligten in ihren PKWs wieder ab, so wie sie angereist waren. Folglich gab es keine gemeinsame Fahrt nach Montabaur! Auch hat die Lebensgefährtin im Zimmer ihres Freundes, im elterlichen Haus in Montabaur, keine Sachen zusammengesucht. Allein dieser Sachverhalt ist absurd. Sie lebte seit fast einem Jahr mit Andreas in der gemeinsamen Wohnung in Düsseldorf.

Folgen der falschen Darstellung: Dieser absolut falsch dargestellte Sachverhalt in der Ermittlungsakte veranlasste Angehörige und ihre Rechtsbeistände, das Thema über die Presse zu spielen, wobei eigene Interpretationen und Schlussfolgerung ohne Wahrheitsgehalt einer breiten Öffentlichkeit verkauft wurden.

Siehe z. B. folgende Links:

http://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/germanwings-absturz–vater-im-interview–wie-lange-ich-das-durchhalte–weiss-ich-nicht–7372608.html

https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/duesseldorfer-kaempft-nach-germanwings-absturz-um-wahrheit-id12058964.html

All dies wurde im Übrigen nie von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf richtiggestellt, obwohl wir darauf aufmerksam gemacht hatten. Warum nicht?