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Archiv aller Beiträge auf der Website für Andreas Lubitz bezüglich des Germanwinngs Absturz

Wieviel haben die Passagiere des Germanwings Fluges 4U9525 von dem Absturz mitbekommen?

Reaktion auf die letzten Presseberichte über die Essener Klage um höhere Schmerzensgeldforderungen

Ob es sich bei dem Schreiben der Lufthansa um eine Stellungnahme an das Essener Landgericht handelt, oder die dort klagenden Hinterbliebenen alle persönlich angeschrieben wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. Fakt ist, dass es am 12. und 13. August 2019 wieder umfangreiche Pressemeldungen der Leitmedien zu diesem Thema gab. In dem Schreiben von Lufthansa heißt es sinngemäß, dass die Passagiere von dem Absturz nichts mitbekommen und damit auch keine Todesangst ausgestanden haben sollen. Die Passagiere hätten den späteren Absturz als normalen Sinkflug erlebt.

Der mutmaßliche, aus dem Cockpit abwesende Kapitän, scheint das auch so empfunden zu haben, denn immerhin dauerte es fünf Minuten (von 09.30 bis 09.35 Uhr laut BEA Bericht) bis zu den ersten sechs Klopfgeräuschen, die der Cockpit Voice Recorder aufgezeichnet hat.

Nicht nachgewiesen werden kann ein vermutlicher Toilettengang und ob die Klopfgeräusche, tatsächlich vom Kapitän ausgeführt wurden (es könnte auch ein Flugbegleiter geklopft haben), da es keine Videoaufzeichnungen vor der Cockpittür gibt.

Oder doch?

Anderes Szenario: Die Germanwings Maschine hatte keine optische Sichtabtrennung, z. B. Vorhang, zum Cockpit Vorraum. Somit müssten die Passagiere in allen Sitzreihen mitbekommen haben, was sich vor der Cockpittür abgespielt hat. Dann wäre zu vermuten, dass zumindest einige Passagiere mittels Mobilfunkgeräten und Kameras Aufnahmen von den Geschehnissen gemacht haben. In dem Fall wäre dokumentiert, was sich möglicherweise in der Kabine abgespielt hat und ob die Passagiere den Absturz erahnen und Todesängste ausstehen mussten.

Gemäss Hinweisen von Opferanwälten wurden diese Geräte den Angehörigen im gelöschten Zustand übergeben und demzufolge mögliche wichtige Beweismittel, Bilder und Videos, entfernt…

Nun findet im Herbst 2019 vor dem Landgericht Essen eine Verhandlung über die Schmerzensgeldansprüche der Hinterbliebenen statt. Die Höhe der Zahlungen soll sich nach dem erlittenen Leid der Passagiere in den letzten Minuten vor dem tödlichen Aufprall der Germanwings Maschine richten.

Um ein gerechtes Urteil zu fällen, müssten eigentlich die Richter des Landgerichts Essen die Aufzeichnungen des Cockpit Voice Recorders als Beweismittel einfordern und heranziehen, ebenso die Bild- und Videoaufzeichnungen der Mobilfunkgeräte und Kameras der verunglückten Passagiere, sofern diese bei den untersuchenden Behörden vorliegen.

Schmerzensgeld – ein dehnbarer Begriff. Heilt Geld Schmerzen überhaupt?

Welche Rolle spielt die Höhe?…

L.U.

 

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Zum Frontal 21 Beitrag vom 18.06.2019

Zum Frontal 21 Beitrag vom 18.06.2019

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

In einem Frontal 21 Fernsehbeitrag, ausgestrahlt am 18.06.2019, wurde über den Germanwings Absturz berichtet. Frontal 21 hat nach eigener Aussage den Anspruch Missstände aufzudecken, Diskussionen anzuregen und bestimmten Themen auf den Grund zu gehen. Aber der gesendete Beitrag zeigte genau das Gegenteil. Themen waren schlecht recherchiert und Aussagen falsch, wie nachfolgende Beispiele exemplarisch aufzeigen.

Cockpittüre von innen verriegelt https://andreas-lubitz.com/de/2018/08/

In dem Beitrag wird die Aussage gemacht: “ Andreas Lubitz sass minutenlang alleine im Cockpit, hatte die Türe von innen verriegelt, den Flugkapitän ausgeschlossen“.

Wie wir bereits im August 2018 aufzeigten, hatte Andreas Lubitz nachweisbar die Cockpittüre nicht von innen verriegelt. Bemerkenswert ist aber, dass sie von Besatzungsmitgliedern nicht von aussen geöffnet werden konnte, trotz bekanntem Notfallcode, der im Bedarfsfall, wenn z. B. die Tür von innen nicht geöffnet wird, am Keypad der Cockpittüre eingegeben werden kann. Herr van Beveren, der in unserem Auftrag ein Gutachten über den Germanwings Absturz erstellte, hatte erfahren, dass es kurz nach dem Unfall Hinweise, aus Kreisen der Germanwings, gab, dass dieses Keypad bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Fehlfunktion beim Versuch die unbeabsichtigt zugefallene Cockpittür am Boden durch Eingabe des Notfallcodes zu öffnen, aufwies. Dies ist ein wichtiger Hinweis, dem man doch vielleicht einmal hätte nachgehen sollen.

Depressionen https://andreas-lubitz.com/de/2017/09/

In dem Beitrag heisst es: „Andreas Lubitz auf den ersten Blick sportlich und fit, litt an Depressionen, Schlaf- und Angststörungen“. Zum Zeitpunkt des Absturzes litt Andreas nicht unter Depressionen, wie Staatsanwalt Kumpa abschliessend feststellte.

Im Abschlussvermerk des Düsseldorfer Staatsanwaltes steht: „Zum einen liegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Andreas Lubitz zum Zeitpunkt seiner Einstellung als Flugbegleiter und später als Pilot bei der Germanwings psychisch krank war.“ Und weiter wird festgestellt: „Keiner der 2014/2015 behandelnden Ärzte – seien es psychiatrische Fachärzte oder sonstige Mediziner – hat bei Andreas Lubitz zu diesem Zeitpunkt eine Depression diagnostiziert. Außerdem hat kein Arzt und Therapeut Suizidgedanken festgestellt bzw. vom Patienten berichtet erhalten. Auch lagen keine Hinweise auf ein fremdaggressives Verhalten vor.“ https://andreas-lubitz.com/de/2019/01/

Andreas Lubitz litt somit zum Zeitpunkt des Absturzes nicht unter Depressionen.

Tatsächlich wurde Andreas von November 2008 bis April 2009 wegen einer Depression behandelt, also 7 Jahre vor dem Absturz, und hatte dies zuvor seinem Arbeitgeber auch gemeldet. Nach seiner Genesung setzte er 2009 seine Ausbildung, in Absprache mit der Flugschule, nach einem Neustart erfolgreich fort. In allen bisher gesendeten Beiträgen, einschließlich dem von Frontal 21 (hier durch einen Angehörigen), wird immer davon gesprochen, wie jemand mit einer solchen Erkrankung ins Cockpit gelangen konnte.

Hier sei noch einmal in aller Deutlichkeit gesagt, dass Andreas 2009 vollständig genesen war, sonst hätte er seine Ausbildung gar nicht erst wieder aufnehmen können. Einmal ganz zu schweigen davon, dass wir als Eltern das nicht zugelassen oder gar unser Kind geopfert hätten.

Die mögliche Ursache für seine Augenproblematik 2014/2015 haben wir versucht in einem Beitrag vom Oktober 2017 zu erläutern, siehe unter https://andreas-lubitz.com/de/2017/10/

Da es jeden Flugreisenden direkt betreffen kann: Sollte der dort beschriebenen Thematik der Zivilluftfahrt nicht doch mehr öffentliche Beachtung geschenkt werden?

Abschliessende Bemerkung

In dem Frontal 21 Beitrag wird über sogenannte notwendige Konsequenzen gesprochen.

So wird aufgeführt, dass 2015 das Vier-Augenprinzip 2015 eingeführt und zwei Jahre später nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wieder abgeschafft wurde. Des Weiteren fordern die französischen Ermittler in ihrem Abschlussbericht klare Regeln für Ärzte, ob und wann es notwendig ist, die Schweigepflicht zu brechen, ohne dass sie juristische Konsequenzen fürchten müssen. Das sei bisher nicht geschehen kritisiert Rechtsanwalt Ulrich von Jeinsen, der Angehörige vertritt. Offenbar sehen die verantwortlichen Behörden da keinen Handlungsbedarf und halten die geforderten Massnahmen (auch von den Angehörigen) für nicht zielführend. Nun gut, vielleicht wäre es dann eine geeignete Massnahme, die wahren Absturzgründe doch noch einmal woanders zu suchen.

Alles in allem war dieser Beitrag von Frontal 21 schlecht recherchiert, nur ein erneutes Aufwärmen bereits kommunizierter Inhalte, überhaupt nicht zielführend und somit völlig überflüssig.

L.U.

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Umfassende Untersuchungen der Absturzursache?

Umfassende Untersuchungen der Absturzursache?

Wie schnell kann die Ursache eines Absturzes ermittelt werden?

Am 24. März 2015 stürzte nach offiziellen Zeitangaben um 10.41 Uhr der 24 Jahre alte Airbus A320-200, mit der Kennung D-AIPX, der deutschen Fluggesellschaft Germanwings auf dem Linienflug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen mit 150 Personen an Bord ab. Alle 150 Personen kamen ums Leben, das Flugzeug wurde dabei völlig zerstört.

Einsatzkräfte verschiedener französischer Behörden und Organisationen wurden noch am gleichen Tag an den Absturzort gebracht und begannen mit der Bergung der menschlichen Überreste und mit der Suche nach dem Stimmenrecorder und dem Flugdatenrecorder.  Am Abend des 24. März 2015 wurde der Stimmenrekorder gefunden und geborgen. Er wurde zur Auswertung nach Paris transportiert und konnte am 25. März 2015 erstmalig ausgelesen werden. Hingegen wurde der Flugdatenschreiber erst neun Tage später, am 2. April 2015, gefunden und in den Folgewochen ausgewertet. Soweit zu den offiziell kommunizierten Fakten.

Flugunfalluntersuchungen sind ein sehr zeitaufwendiger und äusserst komplexer Vorgang und dabei wird allen möglichen Absturzursachen akribisch nachgegangen. Dazu werden unter anderem von Experten-Teams der Stimmen- und Flugdatenrecorder umfassend und aufwendig ausgewertet. Im Ausschlussverfahren wird dann letztendlich die vermeintliche Ursache identifiziert und durch intensive weiteren Ermittlungen verifiziert. Erst danach wird die Absturzursache von der untersuchenden Behörde kommuniziert. Dies dauert erfahrungsgemäss mehrere Monate, wenn nicht sogar Jahre, wie alle Untersuchungen bei vorangegangenen Abstürzen gezeigt haben.

Bei diesem Absturz hingegen, verkündete der zuständige französische Staatsanwalt Brice Robin bereits zwei Tage nach dem Absturz, am 26. März 2015, er gehe davon aus, dass Andreas Lubitz etwa zwei Minuten nach Erreichen der Reiseflughöhe und nachdem der Kapitän das Cockpit verlassen hatte, einen kontrollierten Sinkflug eingeleitet habe. Daher sei es am wahrscheinlichsten, dass er das Flugzeug absichtlich in den Berg geflogen habe, um es zu zerstören. Dieses Statement erfolgte nach der ersten oberflächlichen Auswertung des Stimmenrekorders und ohne Flugdatenrecorder. Zu einem Zeitpunkt also, der eine solche Schlussfolgerung noch gar nicht zugelassen hätte. Frage: Warum macht Robin das?

In den folgenden Monaten wurden dann weitere Ermittlungen in Frankreich und Deutschland durchgeführt. Diese waren aber, rückwirkend betrachtet, im höchsten Masse einseitig und dienten nur dazu, die Anfangsbehauptung zu stützen und mit weiteren Behauptungen zu verstärken.

Offen bleiben die Fragen, ob wirklich umfassend alle möglichen Szenarien untersucht worden sind und alternative Absturzursachen wirklich 100%ig ausgeschlossen werden konnten?

L. U.

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Die kommerzielle Aus-Nutzung des Leides von Menschen

Die kommerzielle Aus-Nutzung des Leides von Menschen

Emotionale Vermarktung von Leid durch Tanja May

Der Absturz der Germanwings Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen hat unsägliches Leid über viele Familien gebracht. Dieser Schicksalsschlag war und ist für alle Beteiligte nur schwer zu ertragen. Er bringt Menschen vielfach an ihre psychischen Grenzen, für viele Betroffenen stellt sich dabei die Frage nach dem Sinn des Lebens.

Leider gibt es bei dem großen Leid zwei Berufsgruppen, die das Ganze kommerziell nutzen: Opferanwälte und Journalisten. Unter Ihnen gibt es spezielle Vertreterinnen und Vertreter, die auch Jahre nach dem tragischen Geschehen versuchen, noch Profit daraus zu schlagen. Über die Sinnhaftigkeit der juristischen Aktionen von speziellen Opferanwälten haben wir bereits in früheren Artikeln berichtet.

Zum vierten Jahrestag des Germanwings Absturzes publizierte Tanja May vor kurzem im Magazin BUNTE einen Artikel zum Thema, selbstverständlich nach bewährtem Schema.

Dazu muss man wissen, dass es nicht darum geht, über die letzten Entwicklungen und Neuigkeiten zu berichten, sondern darum, den Menschen Emotionen zu verkaufen. Das ist Tanja Mays Job und das, was man beim Magazin BUNTE von ihr erwartet. Der Wahrheitsgehalt spielt dabei eine untergeordnete Rolle, es ist auch egal, ob die Gefühle von anderen Menschen dabei verletzt werden oder diese einem Risiko ausgesetzt werden. Tanja May ist auch bereit, sich über geltende Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, um an ein voyeuristisches Foto zu gelangen, denn damit kann sie ihre Story anschaulicher gestalten. Beim Schreiben eben dieser, bedient sie sich einiger Schlüsselwörter, die Menschen immer wieder ansprechen und berühren: Trauer, Tränen, Wut, Entsetzen, Herz, Seele, unvorstellbare Tat, Verschwörungstheorien, usw. Ein Opferangehöriger gibt dem Ganzen ein Gesicht. Nur Neues erfahren die Leser in dem Artikel nicht. Außer vielleicht, dass es eine Website für Andreas gibt. Interessant ist die Erkenntnis, dass Frau May diese wohl zur Kenntnis genommen hat, aber das Ganze unter dem Deckmantel «dubioses Gutachten und Verschwörungstheorien» abtut.

Dabei gäbe es durchaus interessante Sachverhalte in verschiedenen Artikeln (mit entsprechenden Beweisen), über die man hätte berichten können. Stattdessen wird das bisher in Stein gemeißelte Bild aufrechterhalten und das offizielle Absturzszenario weiterhin nicht hinterfragt, ebenso wenig wie der Sachverhalt, was für unsere Familie noch ertragbar ist. Ja, der Artikel hat uns wieder verletzt, aber die Wunden bluten nicht mehr so lange wie in den vergangenen Jahren.

L.U.

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„80 Prozent der Meldungen über den 27-jährigen seien nachweislich falsch gewesen“ (1)

Trostgebet nach Psalm 23

 

Für Sie, für Euch, für alle Leser dieser Seite:

Nach wie vor brauchen und suchen wir Trost, der uns hilft mit unserem Verlust umzugehen. Das Folgende ist eine Möglichkeit; es macht Traurigkeit und Trost spürbar, für jeden der es liest.

Trostgebet nach Psalm 23

Ich bete: Der Herr ist mein Hirte, und ich fühle mich so jämmerlich verlassen.

Und ich bete weiter: Mir wird nichts mangeln und ich weiß: Dieser Mensch, Andreas, wird mir fehlen, seine Liebe kann mir keiner ersetzen, ich werde ihn mein Leben lang vermissen. Und ich bete weiter: Er weidet mich auf einer grünen Aue und führet mich zu frischem Wasser und ich denke mir: Wenn Gott eine Zukunft mit mir vorhat, so sehe ich sie noch nicht. Aber wenn ich eines Tages aufatmen werde, danke ich es ihm. Und so versuche ich weiter zu beten: Er erquicket meine Seele. Er führet mich auf rechter Straße um seines Namens Willen. Und ich denke mir, dass ich in meiner Trauer geprüft werde und ich frage mich: Wen meinst du wirklich? Weinst du, weil du etwas verloren hast oder weinst du, weil der Verstorbene sein Leben verloren hat? Hat er das?

Und in meinen Fragen bete ich: Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal – und die Trauer ist so ein Tal – fürchte ich kein Unglück – und schäme mich meiner Gefühle nicht – denn du bist bei mir, auch wenn mein Weg zum Friedhof führt und die Wohnung leerer geworden ist. Dein Stecken und Stab trösten mich und ich bete mit neuer Sicherheit: Du bereitest vor mir einen Tisch – und ich denke an die nächste Mahlzeit, wo ein Platz leer bleiben wird – und das Gebet geht weiter: im Angesicht meiner Feinde. Und wenn mir meine Trauer nur dies beigebracht hätte, wie unwichtig und grundlos meine Feindschaften sind, so will ich der Trauer danken, die mich freimacht von bestehenden Feindschaften. Du salbst mein Haupt mit Öl und schenkst mir voll ein. Ja, du Herr verwandelst meinen Schmerz in Reife. Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen mein Leben lang. Du, Herr, begleitest mein Leben, wohin es auch geht. Und ich werde bleiben im Hause des Herrn immerdar. Bei dir habe ich meine Heimat.

Amen

            

L. U.

„80 Prozent der Meldungen über den 27-jährigen seien nachweislich falsch gewesen“ (1)

Markantes Statement von Ulrich Wickert zur Presseberichterstattung über Andreas Lubitz

Das 80 Prozent der Meldungen über den 27-jährigen Andreas Lubitz nachweislich falsch gewesen seien, ist nicht das Statement von Familie Lubitz, sondern von Ulrich Wickert, einem der renommiertesten und kompetentesten Journalisten Deutschlands. Bei einem Vortrag in Dillingen warnte er davor, dass mit Gerüchten zur Unterhaltung beizutragen, nichts mit dem Auftrag der Presse zu tun habe. Ferner sagte er: „Angesichts der Schnelllebigkeit nähmen sich viele Medien in einem harten Wettbewerb oft nicht mehr die Zeit, den Wahrheitsgehalt der Nachrichten zu überprüfen“.(1)

An folgenden Meldungen, die immer wieder von der Presse gebetsmühlenartig wiederholt wurden, sollen exemplarisch Falschmeldungen über Andreas Lubitz aufgezeigt werden. So wurde unzählige Male behauptet, dass er den Kapitän ausgesperrt haben soll. Das ist nachweislich falsch. Anhand des Transkriptes des Cockpit Voice Recorder Protokolls wird nachgewiesen, dass es nicht so war. Siehe unser Beitrag unter:

https://andreas-lubitz.com/de/2018/08/17/das-absichtliche-aussperren-des-kapitaens-aus-dem-cockpit/

Des Weiteren wurde in unzählige Pressemeldungen berichtet, dass Andreas Lubitz in 2014/2015 depressiv gewesen sein soll. In der Pressekonferenz vom März 2017 hat Günter Lubitz(2) explizit darauf hingewiesen, was der Düsseldorfer Staatsanwalt Kumpa in seinem Abschlussvermerk vom Dezember 2016 bestätigt hat:

„Keiner der 2014/2015 behandelnden Ärzte – seien es psychiatrische Fachärzte oder sonstige Mediziner – hat bei Andreas Lubitz zu diesem Zeitpunkt eine Depression diagnostiziert. Ausserdem hat kein Arzt und Therapeut Suizidgedanken festgestellt bzw. vom Patienten berichtet erhalten. Auch lagen keine Hinweise auf ein fremdaggressives Verhalten vor.“

Trotzdem nahm die Presse diese Aussage in der Pressekonferenz von Günter Lubitz nicht zur Kenntnis und berichtete weiterhin, nachweislich falsch, von dem depressiven Copiloten. Darin lässt sich sehr gut nachvollziehen, wie angesichts der Schnelllebigkeit unserer Zeit viele Medien sich oft nicht mehr die Zeit nehmen, den Wahrheitsgehalt von Nachrichten zu überprüfen und dann zu aktualisieren, um somit neue Erkenntnisse einzubeziehen, die dann zu komplett gegensätzlichen Aussagen führen und konsequenterweise neue Fragen aufwerfen würden.

Ein Paradebeispiel geballter, journalistischer Inkompetenz, gepaart mit einer Anhäufung von Dilettantismus ist die unter Verantwortung des BILD Chefredakteurs, Julian Reichelt, vom BILD Redakteur John Puthenpurackal publizierte Episode, über die angebliche Ex-Freundin von Andreas Lubitz, Maria W.. Siehe dazu auch der Beitrag unter:

https://andreas-lubitz.com/de/2017/08/28/maria-w-die-exfreundin-die-es-nie-gab/

Der FOCUS fragte anschliessend: „Streit um angebliche Lubitz-Geliebte: Saß die „BILD“ einer Hochstaplerin auf?“(3) Dieses Beispiel verdeutlich noch markanter, wie Informationen aus Sensationsgier und um Auflage zu erzielen, ungeprüft und dilettantisch publiziert werden. Man kann somit der Aussage von Ulrich Wickert nur zustimmen, dass 80 Prozent der Meldungen über Andreas Lubitz nachweislich falsch gewesen waren!

L.U.

 

(1)https://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Angenehmer-Abend-mit-Ulrich-Wickert-id44337116.html

(2)https://andreas-lubitz.com/wp-content/uploads/2017/05/2017.03.24_Einf%C3%BChrung-Lubitz_PK-Berlin_4U9525.pdf

(3)https://www.focus.de/panorama/welt/bericht-naehrt-neue-zweifel-an-glaubwuerdigkeit-streit-um-angebliche-lubitz-geliebte-sass-die-bild-einer-hochstaplerin-auf_id_7261914.html

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Aus aktuellem Anlass – Erneute Klage durch Hinterbliebenen-Anwalt

Aus aktuellem Anlass – Erneute Klage durch Hinterbliebenen-Anwalt

Giemulla lässt über die dpa (Deutsche Presse-Agentur) eine Mitteilung über eine Klageerweiterung verbreiten und argumentiert mit falschen Sachverhalten

Es geht also wieder los! Treibende Kraft ist einmal mehr Hinterbliebenen-Anwalt Giemulla. Unter dem Druck der Verjährung wird noch schnell eine Klageerweiterung eingereicht. Eine Mitteilung darüber bei der dpa soll für eine weite Verbreitung in der Medienlandschaft sorgen. Ist das der Weg zur Ruhe, die man finden wollte? Warum tut man dann sowas und was will man damit erreichen?

Man will erneut oder weiterhin Druck ausüben, um noch höhere Schmerzensgeld Zahlungen von der Lufthansa zu erzwingen. Man hofft auf eine Explosion in der Medienlandschaft, die diesen Druck auf den Konzern noch erhöht, der dann möglicherweise eher bereit ist zu zahlen, damit der Name wieder aus den Negativschlagzeilen verschwindet.

Dem Wortlaut von Rechtsanwalt Giemulla kann man entnehmen, dass es sich um eine Klage von 200 Angehörigen von 49 Opfern handelt, dass es um mehr als das Doppelte von dem was bisher seitens der Lufthansa gezahlt wurde, geht. Da klagen 200 Angehörige von 49 Opfern, also im Schnitt vier Angehörige pro Opfer! Und obwohl argumentiert wird, dass es auch um Aufklärung gehe, wo der Konzern versagt habe, fällt es schwer, das zu glauben. Dass die breite Öffentlichkeit das auch so empfindet, belegen im Übrigen die Kommentare zu den Artikeln, die ohnehin nur von regionalen Zeitungen oder Sendern veröffentlicht wurden, nicht aber von den Leitmedien.

Bisher haben wir uns in unserer Wortwahl immer sehr zurückgehalten, heute möchten wir es aber einmal deutlich aussprechen: Anwalt Giemulla hält an seinen Lügen fest und verändert Sachverhalte auf Kosten unseres Sohnes. Es ist schlichtweg nicht wahr, dass Andreas seine fliegerische Ausbildung nur mit einer Sondergenehmigung beenden konnte. Dazu haben wir schon in dem Beitrag vom September 2017 ausführlich geschrieben, der im Archiv nachzulesen ist.

Warum bedient man sich als Anwalt solcher Methoden? Oder anders gefragt: Ist es Giemullas Aufgabe das Bild des psychisch kranken Copiloten ständig zu erneuern und aufrecht zu erhalten, und wenn ja warum oder in wessen Auftrag und Interesse? Natürlich ist er auch in Zugzwang geraten, denn ein Anwaltskollege hat für seine Mandanten höhere Schmerzensgeld Zahlungen erwirkt, allerdings unter der Bedingung, dass die Anklagen gegen den Lufthansakonzern fallen gelassen wurden.

https://www.stern.de/panorama/klageerweiterung-germanwings-absturz–angehoerige-wollen-mehr-schmerzensgeld-8520070.html

Gemäß dem zitierten STERN Artikel: „Giemulla verlangt nach eigenen Angaben von der Flugschule Akteneinsicht. Er will zudem in den USA Zeugen vernehmen, um Versäumnisse zu belegen. Das Gesamtanliegen der Hinterbliebenen sei neben dem Schmerzensgeld, dass aufgeklärt werde, „an welcher Stelle im Weltkonzern der psychisch kranke Copilot durch das Kontrollnetz gefallen ist“, sagte der Anwalt weiter“.

Giemulla macht durch diese Aussage, wie schon 2017, unseren Sohn erneut zum dauerhaft psychisch Kranken, entgegen allen Ermittlungsergebnissen. Im Abschlussvermerk des Düsseldorfer Staatsanwaltes Kumpa steht:

„Zum einen liegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Andreas Lubitz zum Zeitpunkt seiner Einstellung als Flugbegleiter und später als Pilot bei der Germanwings psychisch krank war.“

Und weiter wird festgestellt:

„Keiner der 2014/2015 behandelnden Ärzte – seien es psychiatrische Fachärzte oder sonstige Mediziner – hat bei Andreas Lubitz zu diesem Zeitpunkt eine Depression diagnostiziert. Außerdem hat kein Arzt und Therapeut Suizidgedanken festgestellt bzw. vom Patienten berichtet erhalten. Auch lagen keine Hinweise auf ein fremdaggressives Verhalten vor.“

Und dann wäre da noch die Frage: Ist Giemulla im Zuge seiner Tätigkeit als Anwalt überhaupt berechtigt, Akteneinsicht von der Flugschule zu verlangen oder Zeugen zu vernehmen? Ist das nicht die Aufgabe von Staatsanwälten oder Richtern? Mal ganz davon abgesehen, dass Zeugenvernehmungen schon durch die US Behörden erfolgt und Bestandteil der Untersuchungsakte sind. Sollte er dennoch dazu berechtigt sein, dann nur zu: Er wird in den USA von niemandem etwas Negatives oder Belastendes erfahren. In keiner Sache sind wir uns da so sicher wie in dieser. Da werden sich keine Auffälligkeiten oder Versäumnisse finden lassen. Die Zeit in Arizona ist für alle Pilotenanwärter das Highlight der Ausbildung. Das war es auch für unseren Sohn. Und diesen Teil hat Andreas als erster aus seinem Kurs mit guten Ergebnissen beendet, und zwar ohne Sondergenehmigung.

Dem Hinterbliebenen-Anwalt Giemulla müssten diese Sachverhalte eigentlich klar sein, sofern er ein sorgfältiges Aktenstudium betrieben hat, was man angesichts seiner falschen Behauptungen inzwischen ernsthaft anzweifeln muss.

Was wäre, wenn man endlich zur Kenntnis nehmen würde, dass die Geschichte des psychisch kranken Copiloten so nicht stimmt? Man hätte dann keine plausible Erklärung mehr.

Dann müssten die Opferangehörigen, deren Anwälte, die Untersuchungsbehörden, die Öffentlichkeit etc. beginnen, nach der wirklichen Absturzursache zu fragen und alternativen Sachverhalten nachgehen.

L. U.

Drei merkwürdige Gäste und ein guter Stern

Die vornehmen Leute aus dem Osten hatten den Stall und die Krippe noch nicht lange verlassen, da trug sich eine seltsame Geschichte in Bethlehem zu, die in keinem Buch verzeichnet ist.

Wie die Reitergruppe der Könige gerade am Horizont verschwand, näherten sich drei merkwürdige Gestalten dem Stall.

Die erste trug ein buntes Flickenkleid und kam langsam näher. Zwar war sie wie ein Spaßmacher geschminkt, aber eigentlich wirkte sie hinter ihrer lustigen Maske sehr, sehr traurig. Erst als sie das Kind sah, huschte ein leises Lächeln über ihr Gesicht. Vorsichtig trat sie an die Krippe heran und strich dem Kind zärtlich über das Gesicht: „Ich bin die Lebensfreude“ sagte sie. „Ich komme zu Dir, weil die Menschen nichts mehr zu lachen haben. Sie haben keine Freude mehr am Leben. Alles ist so bitterernst geworden.“ dann zog sie ihr Flickengewand aus und deckte das Kind damit zu. „Es ist kalt in dieser Welt. Vielleicht kann Dich der Mantel des Clowns wärmen und schützen.

Darauf trat die zweite Gestalt vor. Wer genau hinsah, bemerkte ihren gehetzten Blick und spürte, wie sehr sie in Eile war. Als sie aber vor das Kind in der Krippe trat, schien es, als falle alle Hast und Hektik von ihr ab. „Ich bin die Zeit“ sagte sie und strich dem Kind zärtlich über das Gesicht.

Eigentlich gibt es mich kaum noch. Die Zeit, sagt man, vergeht wie im Flug. Darüber haben die Menschen aber ein großes Geheimnis vergessen. Die Zeit vergeht nicht. Zeit entsteht. Sie wächst überall dort, wo man sie teilt.“ Dann griff die Gestalt in ihren Mantel und legte ein Stundenglas in die Krippe. „Man hat wenig Zeit in dieser Welt. Diese Sanduhr schenke ich Dir, weil es noch nicht zu spät ist. Sie soll Dir ein Zeichen dafür sein, dass Du immer so viel Zeit hast, wie Du Dir nimmst und anderen schenkst.

Dann kam die dritte Gestalt an die Reihe. Sie hatte ein geschundenes Gesicht voller dicker Narben, so als ob sie immer und immer wieder geschlagen worden wäre. Als sie aber vor das Kind in der Krippe trat, war es als heilten die Wunden und Verletzungen, die ihr das Leben zugefügt haben musste. „Ich bin die Liebe“ sagte die Gestalt und strich dem Kind zärtlich über das Gesicht. „Es heißt, ich sei viel zu gut für diese Welt. Deshalb tritt man mich mit Füßen und macht mich fertig.

Während die Liebe so sprach, musste sie weinen und drei dicke Tränen tropften auf das Kind.

Wer liebt, hat viel zu leiden in dieser Welt. Nimm meine Tränen. Sie sind das Wasser, das den Stein schleift. Sie sind wie der Regen, der den verkrusteten Boden wieder fruchtbar macht und selbst die Wüste zum Blühen bringt.

Da knieten die Lebensfreude, die Zeit und die Liebe vor dem Kind des Himmels. Drei merkwürdige Gäste, die dem Kind ihre Gaben gebracht hatten. Das Kind aber schaute die drei an, als ob es sie verstanden hätte.

Plötzlich drehte sich die Liebe um und sprach zu den Menschen: „Man wird dieses Kind zum Narren machen, man wird es um seine Lebenszeit bringen und es wird viel leiden müssen, weil es bedingungslos lieben wird. Aber weil es ernst macht mit der Freude und weil es seine Zeit und seine Liebe verschwendet, wird die Welt nie mehr so wie früher sein. Wegen dieses Kindes steht die Welt unter einem neuen guten Stern, der alles andere in den Schatten stellt.

Darauf standen die drei Gestalten auf und verließen den Ort. Die Menschen aber, die all das miterlebt hatten, dachten noch lange über diese rätselhaften Worte nach.

(Autor unbekannt)

Zur Weihnachtszeit, diese kleine Geschichte zum Nachdenken. Wir wünschen Ihnen allen, die Sie sich immer noch und weiterhin mit uns verbunden fühlen, ein friedvolles Fest und geruhsame Feiertage. Danke für Ihre Unterstützung und aufmunternden Worte. Bleiben Sie im Neuen Jahr vor allem gesund.

Herzlichst, Ihre Familie Lubitz

Warum wurden die Stimmaufzeichnungen des Cockpit Voice Recorders nicht eindeutig zugeordnet?

Die Zuordnung der Stimmen des Kapitäns und des Copiloten erfolgte rein spekulativ

Wie in jedem Airbus A320 waren auch im Cockpit der abgestürzten Germanwings Maschine verschiedene Mikrophone verbaut, um die akustischen Wahrnehmungen auf dem Cockpit Voice Recorders (CVR) aufzuzeichnen.  Jedes Mikrophon ist einer eigenen Spur auf dem CVR, mit einer Aufnahmedauer von 30 Minuten, zugeordnet.

Die verschiedenen Mikrophone zeichnen die Kommunikation der Piloten und jegliche Arten von Geräuschen im Cockpit auf. Zu diesen Geräuschen gehören zum Beispiel Alarme im Cockpit, Verstellungen an den Bedienknöpfen im Cockpit, soweit akustisch wahrnehmbar, Verstellungen an den Pilotensitzen und das Schliessen und Öffnen der Cockpit Türe, etc.

Auch bei akustischer Aufzeichnung der Öffnung und Schliessung der Cockpit Tür kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass jemand das Cockpit verlässt oder hineingeht. Dies wäre nur mittels Videozeichnungen möglich, die es aber nicht gibt.

Auf Seite HA 05111 der französischen Ermittlungsakte, deutsche Übersetzung, wird bei der Abhörung des CVR’s am 26. März 2015 durch Gendarmen der Luftverkehrs-Gendarmerie SRTA Paris-Charles-De-Gaulle, folgende Zuordnung der Mikrophone und somit der Spuren getroffen und dokumentiert: „Die Spuren 1 und 2 entsprechen den Helmmikros des Flugkapitäns und des Copiloten.“ Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die Spur 1 dem Flugkapitän und die Spur 2 dem Copiloten zugeordnet wird.

Hingegen werden auf Seite HA 05129 der gleichen Ermittlungsakte, Abhörung des CVR’s am 28. März 2015 durch Gendarmen, vier Ingenieure der BEA und einer Person deutscher Abstammung bei der Luftverkehrs-Gendarmerie SRTA Paris-Charles-De-Gaulle, die Mikrophone und damit die Spurenbelegungen genau anderes herum zugeordnet. Dort ist protokolliert:

Spur 1: Headset des Copiloten

Spur 2: Headset des Kapitäns

Um zweifelsfrei nachzuweisen und sicherzustellen, dass der Copilot Andreas Lubitz und der Kapitän Patrick Sondenheimer tatsächlich in den letzten 30 Minuten im Cockpit anwesend waren, hätte eine Stimmenidentifizierung durchführt werden müssen. Dazu hätte man den engsten Angehörigen, d. h. den Eltern des Copiloten und der Kapitänsgattin, die Cockpit Voice Recorder Aufzeichnungen vorspielen müssen.

Die Realität sah aber anders aus: Bei einer Abhörung des CVR’s am 28. März 2015 bei der Luftverkehrs-Gendarmerie SRTA Paris-Charles-De-Gaulle kommt man gemäss HA 05127 zu folgendem Schluss: „Da einige Spuren schwer verständlich sind, wird die Sitzung unterbrochen, um den betreffenden Stimmauszug abzuklären. Aufgrund der bei diesen Arbeiten zusammengetragenen Sachverhaltsmerkmale können wir vermuten, dass die kräftigere von den verschiedenen Spuren erfasste Stimme, die des Flugkapitäns ist.“

Dies wird bestätigt in einer weiteren Anhörung durch Gendarmen des Luftverkehrs-Gendarmerie SRTA Paris-Charles-De-Gaulle am 28. Mai 2015. Auf Seite HA 05266 der französischen Ermittlungsakte ist protokolliert:  „Wir legen fest, dass die von den verschiedenen Spuren ausgegebene (muss wahrscheinlich heissen ausgehende) starke Stimme die des Flugkapitäns, Herrn Sondenheimer ist, und die schwache Stimme die von Herrn Lubitz.“

Aus Sicht der Eltern von Andreas Lubitz sei folgendes angemerkt:

  1. Andreas Lubitz hatte eine normale männliche Stimme. Die Aussage er hätte eine schwache Stimme gehabt, ist rein spekulativ und nicht belegt.
  2. Die Eltern von Andreas Lubitz haben sich an verschiedene Institutionen gewandt, um persönlich den Cockpit Voice Recorder anzuhören und somit zu einer Stimmenidentifizierung beizutragen. Im Einzelnen waren dies die:
  • BFU (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung) in Deutschland
  • die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und
  • die BEA (Bureau d’Enquêtes et d’Analyses pour la sécurité de l’aviation
    civile) in Frankreich.

All diese Anfragen wurden ohne nachvollziehbare Erklärung abgelehnt.

Auf Nachfrage der Eltern von Andreas Lubitz bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde ihnen mitgeteilt, dass die deutschen Untersuchungsbehörden niemals im Besitz der Original Cockpit Voice Recorder Aufzeichnungen oder einer Kopie waren. Den deutschen Untersuchungsbehörden wurde dieses wichtige Dokument der Flugunfalluntersuchung nicht zur Verfügung gestellt…

L.U.

 

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Warum wurden fragwürdige, technisch unmögliche Betriebszustände der verunglückten Germanwings Maschine nicht untersucht?

Warum wurden fragwürdige, technisch unmögliche Betriebszustände der verunglückten Germanwings Maschine nicht untersucht?

Gleichzeitig eingestellte Flugmodi, die sich gegenseitig ausschließen –  neues, auffälliges Procedere zur Überprüfung der Funktion des Notfallcodes an der Cockpittür

Relevante Daten eines Flugzeuges werden auf dem Cockpit Voice Recorder (CVR) und dem Flight Data Recorder (FDR) gespeichert. Auf dem Cockpit Voice Recorder werden die Kommunikation der Piloten, sowie alle Geräusche im Cockpit und auf dem Flight Data Recorder physikalische Daten, wie Geschwindigkeit, Flughöhe, etc., aber auch Einstelldaten am Autopiloten-Bedienpanel FCU (Flight Control Unit), dokumentiert.

Die Recorder der verunglückten Germanwings Maschine wurden zeitverzögert geborgen und die Daten ausgelesen. Graphische Auswertungen des Flight Data Recorders sind in der französischen Ermittlungsakte dokumentiert. Luftfahrtexperten und Piloten haben die graphischen Darstellungen des Flight Data Recorders untersucht und auf Plausibiltät überprüft. Dabei gibt es eine auffällige Anomalie bei verschiedenen Parametern, siehe beispielsweise nachfolgender Ausschnitt aus der französischen Ermittlungsakte:

Objektiver_Befund_franz_Orginal_Band_03_Blatt 803-1202 (HA 00924)

Die Graphen zeigen die beiden automatischen Flug-Modi DES (Managed Descent) und OPDES (Open Descent). Es ist ersichtlich , dass gleichzeitig während des Sinkfluges die beiden automatischen Flug-Modi DES, (siehe oberer Graph) und OPDES, (siehe unterer Graph), aktiv gewesen sein sollen. Wie mehrere Airbus A320 Piloten unabhängig voneinander bestätigten, ist diese Konstellation technisch vollkommen ausgeschlossen. Beim Open Decent (OPDES) muss der Altitude Knopf, Verstellknopf für die Flughöhe, herausgezogen werden. Bei der Einstellung Managed Decent muss der Altitude Knopf (also der selbe Knopf), hineingedrückt werden. Wenn der Altitude Knopf hineingedrückt wird, wird automatisch der andere Modus deaktiviert. Somit ist vollkommen ausgeschlossen, dass beide Einstellmodi gleichzeitig aktiv gewesen sein können.

Ein weiteres Beispiel für eine Anomalie findet sich bei der Aufzeichnung der Modi  CLB (Managed Climb)  und OPCLB (Open Climb), siehe nachfolgender Ausschnitt aus der französischen Ermittlungsakte:

Objektiver_Befund_franz_Orginal_Band_03_Blatt 803-1202 (HA 00923)

Gemäss der graphischen Darstellung sind diese ebenfalls gleichzeitg im Zeitraum von ca. 09:19 bis 09:24 Uhr aktiv gewesen. Das ist ebenfalls vollkommen ausgeschlossen. Open Climb bedeutet, dass die Triebwerke mit maximalem Schub für den Steigflug laufen und die Geschwindigkeit vom Piloten vorgewählt wurde. Bei dem Modus Managed Climb, wird ein Geschwindigkeits- und Höhenprofil abgeflogen, welches vorher im Flight Management System hinterlegt wurde. Open Climb wird durch Ziehen des Altitude Knopfes ausgelöst und Managed Climb durch ein Hineindrücken des Altitude Knopfes. Wenn der Altitude Knopf hineingedrückt wird, wird automatisch der andere Modus deaktiviert. Somit ist auch hier vollkommen ausgeschlossen, dass beide Einstellmodi gleichzeitig aktiv gewesen sein können. Anzumerken ist, dass kurz nach dem Start, (siehe Kurvenverlauf um ca. 09:02 Uhr), nur die Funktion Managed Climb als aktiviert aufgezeichnet wurde und nicht gleichzeitg beide Modi. Dies entspricht der korrekten Funktionsweise und somit auch der Datenaufzeichnung.

Es gibt aber auch ein Beispiel, wo Airbus und Lufthansa nach dem Germanwings Absturz offensichtlich aktiv geworden sind und Konsequenzen gezogen haben. Es handelt sich dabei um die Überprüfung der Funktion des Keypad für das Öffnen der Cockpittür. Seit geraumer Zeit  muss bei der täglichen Inbetriebnahme des Flugzeuges das Keypad der Cockpittür und die ordnungsgemässe Funktion des Cockpittür-Verriegelungssystems durch die Piloten mittels Eingabe des Notfallcodes überprüft werden.

Kurz nach dem Unfall der Maschine gab es Hinweise aus Germanwings-Kreisen, dass das Keypad der verunglückten Germanwings Maschine bereits zu einem früheren Zeitpunkt einmal eine Fehlfunktion aufwies und zwar beim Versuch die unbeabsichtigt zugefallene Cockpittür am Boden durch Eingabe des Notfallcodes zu öffnen. Die Cockpittür ließ sich, nach Eingabe des Notfallcodes, nicht öffnen. Dies war dann nur unter Zuhilfenahme der Lufthansa-Technik möglich. Dieser Umstand wurde von Herrn van Beveren persönlich dem BEA, bereits am 28.03.2015 im Rahmen einer Anfrage, die er damals in seiner Eigenschaft als Fachjournalist an die Untersuchungsbehörde BEA stellte, sowie in einem ausführichen Telefonat mit der Behördensprecherin Martine Del Bono mitgeteilt. Es erfolgte daraufhin aber keine Reaktion bzw. Einleitung einer Untersuchung (siehe Link, Seite 98).

https://andreas-lubitz.com/wp-content/uploads/2018/04/Gutachten-zum-Germanwings-Absturz-4U9525-S-61-120.pdf

Bisher wurde die ordnungsgemässe Funktion des Notfallcodes nur durch die Wartungstechniker der Lufthansa Technik und nur alle 12.000 Flugstunden verfahrensmässig überprüft.

Aus den Cockpit Voice Recorder Aufzeichnungen ist nicht ersichtlich, dass der Kapitän den Notfallcode eingegben hat.

Ebensowenig wurde niemals aufgezeichnet bzw. dokumentiert, dass die Cockpittür seit dem Start in Barcelona bis zur Kollision in den Bergen jemals verriegelt wurde.

siehe auch Artikel:

Das absichtliche Aussperren des Kapitäns aus dem Cockpit – Die Ermittlungsakte selbst belegt, dass dies nicht der Fall war

Abschliessend bleibt die Frage bestehen, warum die fragwürdigen Betriebszustände der verunglückten Germanwings Maschine nicht ausreichend untersucht und aufgeklärt wurden, um gegebenfalls definitiv auszuschliessen, dass diese Sachverhalte zum Unglück beigetragen haben könnten?

L.U.

weiterer Beitrag:

Das absichtliche Aussperren des Kapitäns aus dem Cockpit