Archiv für den Monat: September 2017

Mit verdrehten Tatsachen an der Wahrheit vorbei

Opferanwalt weckt mit verdrehten Tatsachen falsche Hoffnungen auf hohe Schmerzensgeldzahlungen

Eigentlich sollte ein erfahrener Anwalt seine Klienten richtig gut beraten. Was aber Rechtsanwalt Elmar Giemulla nach einem Bericht der Berliner Morgenpost (u. a.) vom 23.09.2017 von sich gegeben hat, entspricht nicht der Wahrheit und weckt falsche Hoffnungen bei den Angehörigen der Opfer. So wird in dem betreffenden Artikel unter anderem behauptet: „Seine Ausbildung bei der im US-Bundesstaat Arizona gelegenen Flugschule hatte Lubitz wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können.“ (1)

Tatsache ist, dass Andreas von November 2008 bis April 2009 wegen einer Depression behandelt wurde. Nach seiner Genesung wurde er, in Absprache mit der Flugschule, einem am 01. September 2009 neu beginnenden Kurs zugeteilt. Die Medikation war im Juli des gleichen Jahres ausgeschlichen und Andreas war gesund, was nach sorgfältigen Untersuchungen von mehreren Fachärzten bescheinigt wurde. Nur so konnte er seine Ausbildung an der Lufthansa Verkehrsfliegerschule in Bremen überhaupt fortsetzen bzw. wieder aufnehmen, siehe auch Abschlussbericht der BEA, deutsche Fassung, Seite 17 (2)

Dort steht:

  • Am 1. September 2008 begann er mit dem Grundkurs an der Lufthansa Flight Training Pilotenschule in Bremen, Deutschland
  • am 5. November 2008 setzte er die Ausbildung aus medizinischen Gründen aus
  • am 26. August 2009 nahm er die Ausbildung wieder auf
    (Anm.: Neubeginn der Ausbildung zum 01.09.2009)
  • am 13. Oktober 2010 bestand er die schriftliche ATPL-Prüfung
  • vom 8. November 2010 bis 2. März 2011 setzte er seine Ausbildung beim Airline Training Center in Phoenix (Arizona, USA) fort
  • vom 15. Juni 2011 bis 31. Dezember 2013 hatte er einen Vertrag mit Lufthansa als Flugbegleiter, während er seine Ausbildung als Verkehrspilot fortsetzte
  • vom 27. September bis 23. Dezember 2013 machte und bestand er die
    Musterberechtigung für den A320 bei Lufthansa in München, Deutschland
  • am Mittwoch, 4. Dezember 2013 trat er eine Stelle bei Germanwings an
  • vom 27. Januar 2014 bis 21. Juni 2014 absolvierte er den Umschulungskurs des Luftfahrtunternehmens einschließlich der Supervision Flüge bei Germanwings
  • am 26. Juni 2014 bestand er die Befähigungsüberprüfung und wurde zum
    Copiloten ernannt
  • am 28. Oktober 2014 bestand er die Befähigungsüberprüfung durch das
    Luftfahrtunternehmen.

Während seiner Ausbildung und den wiederkehrenden Checks wurde sein professionelles Niveau von seinen Ausbildern und Prüfern als überdurchschnittlich bewertet.

Somit ist die Behauptung, dass Andreas die Ausbildung wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden konnte, völlig absurd und aus der Luft gegriffen. Die Lufthansa hat Andreas‘ Gesundheitszustand sehr genau überprüft, bevor er seine Ausbildung wieder aufgenommen hat, ebenso die Flugschule in Arizona. Andreas hatte nie und nirgendwo eine Sondergenehmigung. Es gab lediglich einen Vermerk über seine Depression.

Den kompletten Sachverhalt werden wir in Kürze noch einmal thematisieren.

Man kann verstehen, dass Herr Giemulla in Zugzwang geraten ist, da die Klage (die sich übrigens auch auf falsch dargestellte Sachverhalte stützt) in den USA abgelehnt wurde, man kann aber auch voraussetzen, dass er die Ermittlungsakte und den BEA Abschlussbericht vorliegen hat. Dann sollte er beides nochmal genau studieren und den Angehörigen nicht weiterhin das Bild eines unentdeckten Dauerdepressiven suggerieren, um damit Hoffnungen auf hohe Schmerzensgeldansprüche zu wecken. Man muss sich nicht mit der Verdrehung von Tatsachen an der Wahrheit vorbeimogeln, weil man nicht anders an sein erklärtes Ziel kommt.

Eine letzte Anmerkung sei noch erlaubt: nach der Pressekonferenz im März hat man uns vorgehalten, dass die Angehörigen nicht zur Ruhe kommen könnten, weil wir wieder das ganze Thema aufrühren würden.
Wer hatte denn jetzt nichts Eiligeres zu tun, als die DPA über die Neuauflage der Klage zu informieren? Es gäbe noch mehr Beispiele zu nennen, die für stete Unruhe sorgen…

In der nächsten Zeit werden wir detaillierter auf die Krankheitsgeschichte unseres Sohnes eingehen, denn da gibt es noch einiges klarzustellen.

L.U.

weitere Beiträge:

Germanwings Absturz: Muss das negative Bild von Andreas Lubitz neu generiert werden?

(1) https://www.morgenpost.de/vermischtes/article212019415/Germanwings-Absturz-200-Angehoerige-klagen-gegen-Lufthansa.html

(2) https://www.bea.aero/uploads/tx_elyextendttnews/BEA2015-0125.de-LR_04.pdf

Germanwings Absturz: Muss das negative Bild von Andreas Lubitz neu generiert werden?

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Update vom 27.09.17

Leider ist das gefilmte Material jetzt doch im Netz aufgetaucht: es ist ein hetzerischen Werbefilm für das zum Teil fiktive Buch eines irren, fanatischen, französischen Reporters. Er agiert dabei selbst, vor unserem Haus, der Düsseldorfer Wohnung von Andreas, am Friedhof und zum Schluss vor dem BEA Gebäude in Frankreich. Dort zieht er schließlich seine Jacke aus um den Aufdruck auf seinem T-Shirt zu präsentieren: „skydevil“. Einmal mehr unterste Schublade. Zu Beginn der Berichterstattung 2015 wurde behauptet, Andreas hätte sich unter diesem Namen ins Internet eingeloggt. Diesen Namen hat Andreas NIE benutzt, das ist eine der vielen Lügen der BILD-Zeitung gewesen, um in einer reißerischen Berichterstattung ein negatives Bild zu generieren.

Da der Franzose zu feige ist, seinen richtigen Namen zu benutzen, ist uns der Mann nur unter seinem Pseudonym bekannt. Um die eingeleiteten Ermittlungen nicht zu gefährden, werden wir hier keine Namen nennen und auch auf keinen Link zu dem Video verweisen.

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Nachstellung von Medienvertreter aus Frankreich, die mutmaßlich weiteres falsches Filmmaterial zum Thema Germanwings Absturz produzieren.

Eigentlich wollten wir heute einen Beitrag online stellen, der die Krankheitsgeschichte und deren Fehlinterpretationen aufarbeitet (erfolgt in Kürze) Aber es ist uns wichtig, an dieser Stelle über ein aktuelles Geschehen zu berichten:

Ereignis: am 13.09.2017, nachmittags ca. 16.30 Uhr

Tatort: Wohngebiet, Garageneinfahrt des Hauses auf der Straßenseite gegenüber unserem Haus

Drei Männer, jüngeren Alters, hantierten mit einer Filmkamera und einer Drohne. Einer der drei, musste auf der Fahrbahn vor unserem Haus auf- und ab spazieren, wobei er von den anderen beiden gefilmt wurde. Nach einer guten Weile bemerkten sie schließlich, dass sie wir sie beobachteten und es wohl an der Zeit wäre eiligst zu verschwinden, wozu sie sich auch sofort anschickten.

Die von uns benachrichtigte Polizei hatte gerade keinen Einsatzwagen für einen sofortigen Einsatz zur Verfügung, also blieb uns keine andere Wahl, als in unser eigenes Auto zu steigen, um die Verfolgung aufzunehmen. An der Einfahrt zum Wohngebiet wollte die Truppe gerade losfahren – 2 weiße Autos, davon ein Sportwagen Cabriolet, mit französischen Kennzeichen. Auf Einzelheiten der Verfolgungsfahrt möchte ich hier nicht eingehen, sie sind nicht relevant, nur auf die Tatsache, dass die Franzosen uns nicht loswurden. Schließlich hielten sie am Parkplatz eines Pfarrhofs an. Alle drei Personen stiegen aus und kamen zu uns ans Auto. Wir blieben sitzen und öffneten die Scheibe der Beifahrerseite einen Spalt breit. Einer sprach uns Französisch an. „English please!“ gaben wir zurück. „Whats your problem?“ fragte der Wortführer. Unsere Antwort wurde eine Gegenfrage – warum sie denn unser Haus gefilmt hätten. Der Typ war ziemlich aufgeregt, gab vor nicht zu verstehen, warum wir uns aufregten und die Verfolgung aufgenommen hätten. Er sei doch nur ein Professor (für was?) und mit seinem Studenten hier im Urlaub (unser Wohngebiet ist bestimmt DAS Urlaubsparadies schlechthin!). Sie hätten einen ruhigen Platz gesucht… (Wofür auch immer – die Drohne steigen zu lassen und noch mehr Unerlaubtes zu filmen?) Des Weiteren wollte er wissen, um was für ein Problem es sich bei unserem Haus handele und erkundigte sich nach unserem Namen. Wir antworten nicht auf die Fragen und erklären stattdessen, dass es nicht erlaubt sei, Privathäuser in einem Wohngebiet zu filmen (das mag in Frankreich anders sein). Wir fahren weg.

Zusammengefasst:

  1. Franzosen parken ihre Autos am Rande unseres Wohngebietes – wie es einige ihrer Reporterkollegen während der letzten 2 ½ Jahren auch schon getan haben.
  2. Die Personen positionieren sich in der Einfahrt des gegenüberliegenden Hauses und filmen – wie es einige ihrer Reporterkollegen während der letzten 2 ½ Jahren auch schon versucht haben.
  3. Als sie entdeckt werden, haben sie es plötzlich eilig, zu verschwinden – wie alle ihrer Reporterkollegen während der letzten 2 ½ Jahre auch.

Neu sind die Erklärungsversuche ihres Tuns, wirklich lächerlich und an den Haaren herbeigezogen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, von wem sie geschickt wurden und wozu das Ganze dienen soll?

Betrachtet man die gesamte Medienlandschaft über das letzte halbe Jahr hinweg, fällt eines bezüglich des Germanwingsgeschehens auf: Schweigen auf allen Linien. Nur die verzweifelte Petition eines Angehörigen, der versucht in seiner Argumentation das Feindbild zu bewahren und neuen Hass zu schüren. Jetzt tauchen Franzosen auf… Wer immer sie geschickt hat, man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das negative Bild von Andreas aufgefrischt werden soll, mit neuen Berichten und Filmen. Davon wurde doch schon genug Unsinn produziert, oft gespickt mit falschen Tatsachenbehauptungen – schlecht recherchiert oder gesteuert?

Die Polizei stand dann doch noch vor unserer Tür und nahm den Vorfall aufgrund unseres Beweismaterials, von dem reichlich vorhanden ist, auf.

Wir werden auch zukünftig auf Vorfälle dieser Art reagieren, mit oder ohne polizeiliche Hilfe!

 

L. U.

 

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