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Was uns heute trösten kann

Liebe Leser unserer Website,

das sind große und berühmte Worte, aus dem Buch des Propheten Jesaja mit denen das Kapitel 40 beginnt.

Tröstet, tröstet mein Volk! spricht euer Gott.

Das Volk der Israeliten brauchte Trost. Sie waren vor rund 2600 Jahren Heimatvertriebene, entwurzelte Menschen, die alles ver­loren hatten. Aus der Heimat Israel weggeführt, lebten sie im Jahr 550 vor Christus im Exil in Babylon. Und das nun schon seit mehr als einem halben Menschenleben. Sie hatten keine Hoffnung mehr und wuss­ten nicht so recht, sollten sie sich hier neu beheimaten und die Hoffnung aufgeben, oder würde Gott sie wieder nach Hause führen und ihnen eine neue Zukunft schenken?

Und noch tiefer gefragt: Hatte Gott sie vergessen oder hielt er an ihnen fest?

Tröstet, tröstet mein Volk! spricht euer Gott.

Die Israeliten damals brauchten in der Tat Trost. Und wie sieht das bei uns heute aus? Brauchen wir denn Trost?

Ja, wir alle brauchen Trost. Wir leben zwar nicht im Exil und doch ist das Bibelwort heute aktueller denn je.

Trostlose Situationen – es gibt sie in unzähligen Variationen. Nicht nur in den großen Ereignissen, die Schlagzeilen machen, sondern auch in vielen einzelnen Schicksalen und persönlichen Katastrophen, die nicht öffentlich werden und an denen dennoch unzählige Menschen zerbrechen.
Sie kennen vielleicht Situationen, in denen Sie Trost gebraucht

haben oder trösten wollten. Wenn wir Trost brauchen, dann sind wir wie ein ausgetrockneter Schwamm, der Wasser braucht. Müde, leer und ausgebrannt. Wir sehnen uns nach Halt und Hoffnung.

Meistens denken wir an Trost, wenn es um den Tod geht, wenn jemand einen Menschen verloren hat, der ihm sehr viel bedeutete.
Aber es kann auch andere Situationen geben, in denen wir Trost brauchen, zum Beispiel, wenn wir Schuld auf uns geladen haben und nicht mehr in den Spiegel sehen können. Beim Verlust einer Arbeitsstelle, der körperlichen Fitness oder dem eigenen Selbstwertgefühl. In Krankheit oder Einsamkeit. Es sind immer Zeiten, in denen uns die Hoffnung verloren geht. Wir haben etwas verloren, was uns wichtig war, was uns Halt und Sicherheit gegeben hat. Unser Kopf und Herz sind voll von dem, was wir verloren haben, und dann ist die Zukunft dunkel. Uns fehlt die Kraft, weil wir keinen Ausweg sehen.
Wann sind Sie das letzte Mal getröstet worden? Was hat Ihnen dabei geholfen? Vielleicht hat Ihnen jemand zugehört. Es war ganz still. Es gab keine Kommentare, kein Besser­wissen. Da hat einfach jemand mitfühlend zugehört und vielleicht geschwiegen. Gar nichts oder nur wenig dazu gesagt. Oder jemand hat die richtigen Worte gefunden.

Diese Worte haben Sie mitgenommen und in Ihrem Herzen bewegt. Diese Worte haben Ihnen wieder Freiraum verschafft, haben Sie aufatmen lassen, haben Sie von Schuld freigesprochen. Oder es wurden unheilvolle Zusammenhänge benannt, die Sie vorher nicht gesehen haben.

Und ja, Sie konnten danach getröstet einen anderen Weg gehen, oder mit erhobenem Haupt und gestärkt den bisherigen Weg weiter­gehen. Getröstet eben. Trost nicht im Sinne von Vertrösten, sondern Trost, der gut tut, der einen Raum öffnet. Da hält mich jemand und da hält mich jemand aus, in meiner Traurigkeit, meinen unberechenbaren Reaktionen, meiner Verzweiflung.

Trostworte sind wichtig für uns heute und die Menschen damals, um immer wieder neu die Kraft zu entwickeln, um durch dunkle Zei­ten hindurchzukommen und vielleicht sogar an ihnen zu wachsen. Wir können uns gegenseitig zuhören, allein das kann schon trösten. Das Wort Trösten bei Jesaja beschreibt im Hebräi­schen ein „Aufatmen lassen“, ein „Beistehen“.

Viele Menschen haben Scheu, auf jemanden mit großem Kummer zuzugehen, sie sind unsicher und wissen nicht, wie sie sich richtig nähern sollen. Aber wer in großer Not ist, hat oft nicht mehr die Kraft, selbst auf andere zuzugehen und seine Isolation zu durchbrechen. Wer schon einmal trösten wollte, der weiß, wie schwer und wie unmöglich das manchmal ist.

Wer kann das über Tage, Wochen, Monate, manchmal Jahre?

Gott, liebe Gemeinde. Gott kann das. ER sieht unsere Not, er wird bei uns sein, erträgt uns, auch über lange Zeit, das ganze Leben. Hören Sie noch einmal genau auf die Worte:

Tröstet, tröstet mein Volk! spricht euer Gott

Diese Botschaft ist an das Volk Israel gegangen, als sie völlig ohne Hoffnung in der Gefangenschaft in Babylon waren. Sie waren am Ende und sie hatten auch noch selbst Schuld daran, weil sie nicht auf Gott gehört hatten.

Wir alle sind heute Gast in unserer Kirche, die wir mit leeren Händen betreten dürfen. Unser gnädiger Gott sieht uns an und weiß, was wir brauchen. Er weiß um die Auseinandersetzungen

und Verwerfungen in unseren Familien und in unserer

Gesellschaft. Was uneben ist zwi­schen uns und unseren Nächsten, auch was höckerig ist in uns, ER weiß es.

Er lädt uns ein, ihm unsere Angst und Erschöpfung zu klagen, ihm können wir das Versagen eingestehen, ihm den Zweifel zumuten. Ja, und wir dürfen darauf hoffen, von ihm getröstet zu werden.

Tröstet, tröstet mein Volk! spricht euer Gott.

Gott selbst wird nicht müde zu trösten. Er hört nicht auf, sein Volk, uns heute, zu trösten in unserer mitunter heillosen Zeit.

Gott ist der Einzige, der bis in den Tod und durch den Tod hin­durch treu ist, bei jedem aushält, wenn er sich selbst und andere Menschen nicht mehr aushalten kann. Gott hält treu an Ihnen und mir fest. Gott thront nicht über den Wolken, sondern er kommt uns entgegen und greift in diese Welt ein. Wo sein Trost kommt, ist seine Freiheit. Sein Trost erreicht uns und andere Menschen, wo wir ihn an uns heranlassen und wo wir uns aufmachen zu trösten. Darum legt er uns die Worte des Propheten ans Herz:

Tröstet, tröstet mein Volk! spricht euer Gott.

Gelegenheiten, wo wir Trost brauchen, wird es genug geben in diesen Tagen. Weil wir etwas falsch gemacht haben. Oder auch nur, weil wir spüren, dass etwas schiefgelaufen ist. Weil wir andere Menschen nicht verstehen können.

Und es wird Gelegenheiten geben, in denen wir gerufen sind, andere zu trösten – zuzuhören, Raum zu geben, zu verstehen, um Worte zu ringen und mit Gottes Geist zu rechnen. Das könnte dann weiterfüh­ren in das Weite, aufatmen lassen. Trost hat viele Gestalten. Dass Menschen getröstet werden, geschieht, manchmal sogar unerkannt und unbeabsichtigt.

Es bedarf auch der eigenen Bereitschaft sich trösten zu lassen. Mein Trost, und vielleicht auch Ihr Trost, liegt in der Hoffnung, dass Gott uns in den Wirrnissen und Zerwürfnissen nicht allein lässt. Er stellt sich in dem Kind in der Krippe an unsere Seite.

Die schwierigsten Hindernisse in unserem Leben und in der Welt erledigt Gott selbst. Gott will mit uns zusammenwohnen, uns bergen und die Wüste in unserem Leben beenden. Gott kommt. Das ist die frohe Botschaft, die Jesaja heute verkündet.

© L.U.

trost

Ihnen und allen Ihren Lieben ein gesegnetes Weihnachtsfest und Neues Jahr 2023.

Ihre

Fam. Lubitz

Warum wir Christen Weihnachten brauchen

 

„Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist andere Pläne zu machen.“ Diese Worte von John Lennon beschreiben ziemlich genau die Situation von Maria. Da erscheint ohne Vorwarnung, der Engel, noch dazu mit einer recht ungewöhnlichen Nachricht. Lesen Sie den Text aus Lukas 1, die Verse 26-38, das Kapitel ist überschrieben mit:

„Die Ankündigung der Geburt Jesu“

26 Und im sechsten Monat wurde der Engel Gabriel von Gott gesandt in eine Stadt in Galiläa, die heißt Nazareth, 27 zu einer Jungfrau, die vertraut war, einem Mann mit Namen Josef vom Hause David; und die Jungfrau hieß Maria. 28 Und der Engel kam zu ihr hinein und sprach: Sei gegrüßt, du Begnadete! Der Herr ist mit dir! 29 Sie aber erschrak über die Rede und dachte: Welch ein Gruß ist das? 30 Und der Engel sprach zu ihr: Fürchte dich nicht, Maria! Du hast Gnade bei Gott gefunden. 31 Siehe, du wirst schwanger werden und einen Sohn gebären, dem sollst du den Namen Jesus geben. 32 Der wird groß sein und Sohn des Höchsten genannt werden; und Gott der Herr wird ihm den Thron seines Vaters David geben, 33 und er wird König sein über das Haus Jakob in Ewigkeit, und sein Reich wird kein Ende haben. 34 Da sprach Maria zu dem Engel: Wie soll das zugehen, da ich doch von keinem Manne weiß? 35 Der Engel antwortete und sprach zu ihr: Der Heilige Geist wird über dich kommen, und die Kraft des Höchsten wird dich überschatten; darum wird auch das Heilige, das geboren wird, Gottes Sohn genannt werden. 36 Und siehe, Elisabeth, deine Verwandte, ist auch schwanger mit einem Sohn, in ihrem Alter, und ist jetzt im sechsten Monat, sie, von der man sagt, dass sie unfruchtbar sei. 37 Denn bei Gott ist kein Ding unmöglich. 38 Maria aber sprach: Siehe, ich bin des Herrn Magd; mir geschehe, wie du gesagt hast. Und der Engel schied von ihr.

 

Liebe Leserinnen und Leser,

Maria, ein 13/14-jähriges Mädchen, eine noch sehr junge Frau also, ist mit Josef, verlobt, einem Nachkommen aus dem Hause Davids. Sie ist allein, als Gabriel, der Gottesbote, erscheint. Und er hat diese ungewöhnliche Nachricht für sie. Diese bereitet Maria zunächst Kopfzerbrechen. Genauso die Situation in der sie sich befindet. Sie und der Fremde allein. Und dann noch diese Ankündigung: Du wirst schwanger werden und einen Sohn gebären und Jesus soll er heißen. Schwanger werden? Von wem denn? Noch war sie nicht mit ihrem Josef zusammen und verheiratet. Sie würde sich erklären müssen. Was würden er und alle anderen von ihr denken? Wer würde ihr glauben? Zuerst Heirat dann Kinder und nicht umgekehrt. Aus wäre es mit dem geplanten, beschaulichen Familienleben.

Schauen wir nun einmal auf unser eigenes Leben. Wir kennen doch solche Situationen auch. Wir planen unser Leben so schön vor uns hin, ohne viele Gedanken daran zu verschwenden, es könnte etwas dazwischenkommen. Schule, Beruf, Kariere Partnerschaft, Familiengründung, Hauskauf, der nächste Urlaub und so weiter, und so weiter. Und dann passiert das, was wir nicht planen können, wie ein Blitz aus heiterem Himmel, Unvorhersehbares, Positives und auch Negatives. Ein neues Jobangebot, z. B. eine unerwartete Begegnung, bei der man spürt, das passt, unverhofftes Babyglück, neue Nachbarn, die zu Freunden werden. All sowas macht uns glücklich und beflügelt uns, das Leben läuft. Die Kehrseite der Medaille: der Verlust des Arbeitsplatzes, weil der Betrieb insolvent ist, die zerbrochene Lebenspartnerschaft, in der nichts mehr zu kitten ist, das erwartete Kind, das behindert zur Welt kommen wird, womöglich gar nicht lebensfähig ist, Covid 19, das Virus, das die Welt im Großen und unser Leben im Kleinen lahmlegt, die Flutkatastrophe an der Ahr und der Tornado in den Vereinigten Staaten, beide haben den Menschen ihre Lebensgrundlage geraubt. Und nicht zuletzt der Verlust von geliebten Menschen.

Alles Erfahrungen, die wir nicht unbedingt auf dem Schirm und in unseren Lebensplan mit einbezogen hatten. Bei all diesen unvorhersehbaren Ereignissen sind wir gefordert umzudenken. Wir müssen neue Wege suchen, finden und dann auch gehen. Im positiven und im negativen Fall. Meistens gelingt uns das auch, besonders wenn sich alles gut und in unserem Sinne entwickelt. Wir freuen uns an allem und jedem, finden leicht Lösungen und neue Wege, meistens sogar, ohne danach zu suchen. Schwieriger wird das schon, wenn wir auf dunkle Ereignisse reagieren müssen. Wir Menschen sind da sehr individuell: Die einen ziehen sich zurück, wollen mit sich erst mal alleine klarkommen oder niemandem zur Last fallen. Andere versuchen mit kleinen, zum Teil ganz banalen Bewältigungsstrategien neue Wege einzuschlagen: Mit einem Restaurantbesuch, schöner Musik, einem Spaziergang draußen in der Natur, Blumen, einer brennenden Kerze, einem Kurzurlaub oder auch einer längeren Reise, einem Kirchenbesuch. Alles was ihnen guttut ist wichtig. Was auch gut tut ist, ist die Verlässlichkeit und der Beistand von Familie und besten Freunden, wenn jemand da ist, der Angst, Verloren sein, Traurigkeit, Einsamkeit, Verlust, auffängt. Auch anderen etwas Gutes tun, kann helfen, manchmal sogar noch mehr als alles andere. Eine Spende an eine Institution, Zuhörer werden für die Nöte anderer, Berater, Tröster, Seelsorger. Jeder von uns entwickelt da eigene Strategien.

Doch kehren wir nochmal zu Marias Geschichte zurück: Die Ankündigung des Engels hört sich für sie auch erst mal nicht positiv an, im Gegenteil, sie erschrickt darüber, hat Angst. Sie weiß nicht, wie ihr weiteres Leben aussehen soll. Womöglich steht sie alleine da, mit einem Kind ohne Mann, ausgegrenzt, unversorgt. Es folgt eine weitere Ankündigung: Der Heilige Geist würde über sie kommen und ihr Kind würde Gottes Sohn genannt werden, sogar ein König werden. Damit bricht etwas aus der großen himmlischen Welt in Marias kleine Welt ein. Sie, die Auserwählte, dient Gott als Werkzeug, für seine Menschwerdung. Sie lässt zu, dass ihre Pläne durchkreuzt werden. Auch wenn dieser neue Weg sicher nicht leicht werden würde. Sie traut Gott zu, dass er alles gut und richtig machen wird, sie vertraut auf ihn. Voll und ganz.

Und jetzt frage ich Sie, wie ist das mit unserem Gottvertrauen, wenn sich von jetzt auf gleich unsere Lebensumstände verändern? Wenn wir in den kleinen und großen Katastrophen unseres Lebens nicht weiterwissen, wenn der innere Frieden sich nicht einstellen will? Wenn wir uns weder selbst noch andere uns helfen können? Wäre nicht jetzt ein guter Zeitpunkt einmal abzuladen, was ungelöst geblieben ist, womit wir nicht klargekommen sind, weil es uns, schier überrollt oder vielleicht überfordert hat? Wäre nicht jetzt ein guter Zeitpunkt all das dem Kind in die Krippe zu legen und darauf zu vertrauen, voll und ganz, dass es dort gut aufgehoben ist? Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit – und in diesem Jahr empfinde ich sie, wetterbeding, als besonders dunkel – reagieren wir emotionaler ja auch sentimentaler als sonst im Jahr. Negative Entwicklungen verkraften wir schwerer, Menschen, die wir gehen lassen mussten, fehlen uns besonders.

Sicher haben Sie auch schon die Erfahrung gemacht, dass im Schein von Kerzen und Laternen positive Gedanken eher zurückkehren, dass wir uns unseren Lieben näher fühlen. Wir sehnen uns nach Licht, auch in unseren Herzen. Und das ist die frohe Botschaft, die der Engel auch für uns Menschen in dem Text bereithält: Aus der großen himmlischen Welt kommt etwas in unsere kleine Welt: Gott schenkt uns seinen Sohn. Er wird kommen, Er, dieses Licht der Welt. Schauen Sie sich einmal das Lied 1 im Gesangbuch EG+ an: „Mache dich auf und werde licht“, und dann achten Sie auf die Rechtschreibung. Wir sollen „licht werden“. Unsere Herzen sollen sich öffnen, damit Helles einziehen kann. „licht“ ist da nämlich kleingeschrieben. Und weiter heißt es dann: „Denn dein Licht kommt“ Dieses Licht ist großgeschrieben. Unser Licht kommt mit dem Kind in der Krippe. Mit Gottes Liebe für uns. „Mache dich auf und werde licht“: der 1. Satz aus Kapitel 60 im Buch des Propheten Jesaja.

Amen

© L.U.

 

Möge das Licht der Weihnacht auch über das Fest hinaus für Sie alle leuchten.

Frohe Feiertage und ein friedliches, gesundes neues Jahr.

Ihre

Fam. Lubitz

 

Sachliche Betrachtung der Ermittlungsergebnisse

Dass Andreas Lubitz die Germanwings Maschine am 24. März 2015 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen zum Absturz gebracht hat, wird in vielen Berichterstattungen an folgenden Behauptungen der ermittelnden Organe festgemacht:

  • Er habe die Cockpittür verriegelt, nachdem der Kapitän das Cockpit verlassen hat.
  • Er wäre depressiv und am 24. März 2015 krankgeschrieben gewesen.
  • Er habe im iPad nach Möglichkeiten zum Selbstmord und dem Zugangscode zum Cockpit gesucht.
  • Er habe den letzten Sinkflug der Germanwings Maschine absichtlich eingeleitet.

Anhand der mehr als 21.000 Seiten umfassenden Ermittlungsakten der Staatsanwalt Düsseldorf und der Staatsanwaltschaft Marseille sowie dem BEA (Bureau d’Enquêtes et d’Analyses pour la sécurité de l’aviation civile) Abschlussbericht der Unfalluntersuchung sollen diese Behauptungen verifiziert werden.

 

Die nicht zu öffnende Cockpittür

In verschiedenen Meldungen zum Germanwings Absturzes wurde berichtet, dass der Copilot die Cockpittür verriegelt haben soll, um seinen Kollegen auszusperren. Im BEA Abschlussbericht, deutsche Fassung, ist dazu auf Seite 38(1) vermerkt, dass zum Zeitpunkt der Rückkehr des Piloten, auf dem CVR (Cockpit Voice Recorder) das Summersignal und ein anderes Geräusch aufgezeichnet wurden. Der BEA Abschlussbericht sagt aber eindeutig, dass dieses andere Geräusch nicht mit einer Bewegung am Cockpit Door Locking System vereinbar ist. Damit hat die BEA widerlegt, dass der Pilot im Cockpit die Türe absichtlich verriegelt haben könnte. Die BEA macht weiter in ihrem Abschlussbericht die Aussage, dass der Pilot „die Cockpittür nicht öffnete und somit den Zugang anderer Personen zum Cockpit verhindert hat“(2).

Es stellt sich die Frage, warum hat der Pilot die Cockpittür nicht geöffnet. In diesem Zusammenhang ist auf Seite HA 04310 der Ermittlungsakte des Germanwings Absturzes dokumentiert, was das Ergebnis des Abhörens des CVR in Bezug auf den Zustand des im Cockpit anwesenden Copiloten ergab(3).

„Das Abhören der verschiedenen Aufnahmekanäle ergab, dass die Atmung über die Mundmikrophone zu hören war, was bedeutet, dass er lebte, wobei nicht nachzuweisen war, ob er auch bei Bewusstsein war.“

In seinem Gutachten zum Germanwings Absturz kommt der Verfasser, der Journalist und Luftfahrtsachverständige Herr van Beveren, zu der Erkenntnis, dass der Pilot im Cockpit handlungsunfähig bzw. bewusstlos war(4). Für diesen Fall kann die Cockpittür jedoch mittels Eingabe eines dreistelligen Notfallcodes am Keypad geöffnet werden den jedes Besatzungsmitglied kennt. Es gab Hinweise aus Germanwings Kreisen, dass das Keypad der Unglückmaschine einen Defekt hatte, der eine erfolgreiche Eingabe des Notfallcodes unmöglich machte, und somit die Cockpittür trotz Eingabe des Notfallcodes nicht geöffnet werden konnte(5).

Anzumerken ist, dass auf dem CVR vier Mikrophone auf vier Spuren aufgezeichnet werden. Jeder Pilot hat ein eigenes Mikrophon, dass am Kopfhörer befestigt ist. Auf dem Jumpseat (Sitz für ein weiteres Besatzungsmitglied) ist ein weiteres Headset mit Mikrophon und ein Area Mikrophon, welches Laute und Geräusche vom gesamten Cockpit aufnimmt. Gemäß Ermittlungsakte, HA 05266, erfolgte die Zuordnung der Spuren des Copiloten und Kapitäns durch Beamte der Luftverkehrs-Gendarmerie SRTA Paris Charles De Gaulle wie folgt:

  • „Die Spur 1 entspricht einer qualitativ hochwertigen Aufzeichnung der 30 letzten Minuten des Helms des Kopiloten (der allerdings keinen Helm trägt, sondern einen Kopfhörer mit Mikrophon)
  • Die Spur 2 entspricht einer qualitativ hochwertigen Aufzeichnung der 30 letzten Minuten des Helms des Flugkapitäns.“(6) (der ebenso keinen Helm trägt, sondern einen Kopfhörer mit Mikrophon)

Demnach hat die Untersuchung Mikrophon bzw. Spur 1 dem Copiloten und Mikrophon bzw. Spur 2 dem Kapitän zugeordnet. Dies steht jedoch im klaren Widerspruch zum Airbus Handbuch, dem Flight Crew Operating Manual und den Airbus Schaltplänen der abgestürzten Germanwings Maschine D-AIPX.

Aus diesem original Airbus Schaltplan geht eindeutig hervor, dass

  • die CVR Spur 1 dem Kapitän und nicht dem Copiloten zugeordnet ist und
  • die CVR Spur 2 dem Copiloten und nicht dem Kapitän zugeordnet ist.

Daher stellt sich die Frage wer verblieb eigentlich im Cockpit, der Copilot oder der Kapitän? Eine Stimmenidentifizierung zur Klärung dieser Diskrepanz mit der Ehefrau des Kapitäns und den Eltern des Copiloten wurde nie durchgeführt.

Fazit ist, dass der Copilot bzw. der Kapitän die Cockpittür nicht verriegelt hat. Er war handlungsunfähig oder bewusstlos im Cockpit. Der Kapitän bzw. der Copilot konnte aber auch die Cockpittür mittels Eingabe des Notfallcodes nicht öffnen, da das Keypad einen Defekt hatte.

 

War Andreas Lubitz depressiv und am 24. März 2015 krankgeschrieben?

Im Dezember 2014 bemerkte Andreas Lubitz Probleme mit seinen Augen und konsultierte verschiedene Ärzte. Entsprechend seinen Gewohnheiten suchte er nicht nur die Hilfe eines Arztes, sondern holte sich immer zumindest eine zweite ärztliche Meinung ein. Über seine Hausärztin, die zunächst keine Ursache feststellen konnte, wurde er an verschiedene Augen-Spezialisten verwiesen, die keine Erkrankung der Augen feststellen konnten. Die Ärztin entwickelte daher die Theorie, es könnte sich um eine psychosomatische Erkrankung handeln und verwies Andreas Lubitz an entsprechende Spezialisten wie Psychiater und Psychologen. Der Psychiater, bei dem Andreas Lubitz wegen seiner depressiven Episode 2008 und 2009 in Behandlung war, stellte am 29.01.2015 ein fachärztliches Attest aus, siehe Seite HA 10309(7) der Ermittlungsakte. Darin steht explizit:

„O.g. Pat. zeigt sich aus psychiatrischer Sicht vollständig gesund. Es besteht keinerlei Hinweis auf eine Erkrankung aus dem psychiatrischen Formenkreis.

Herr Lubitz trägt hinsichtlich einer Erkrankung kein höheres Risiko als der Durchschnitt der Bevölkerung.“

Die Hausärztin hielt aber an ihrer Verdachtsdiagnose einer psychosomatischen Ursache fest, schrieb Andreas Lubitz wegen Schlaf- und Sehstörung vom 22.2.2015 bis 24.2.2015 krank und leitete schlussendlich am 10.3.2015 eine entsprechende Untersuchung und Behandlung in Richtung Psychose ein. Für die Zeiträume der Einnahme der Medikamente verfügte Andreas Lubitz über eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die er auch seinem Arbeitgeber vorgelegt hat.

Die Hausärztin stellte am 12.3.2015 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 12.3.2015 bis 30.3.2015 aus. Bis 18.3.2015 stellte sich allerdings keine Verbesserung der Situation ein. Die Hausärztin war im Urlaub und so suchte Andreas Lubitz die Praxis der Vertretung auf. Die Vertretung beendete die fälschliche Behandlung in Richtung psychosomatische Erkrankung, schlich die Medikamente aus und schrieb Andreas Lubitz für diese Zeit des Ausschleichens der Medikamente vom 18.3.2015 bis zum 22.3.2015 krank. Die geänderte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde pflichtgemäß dem Arbeitgeber Germanwings am 18.3.2015 übergeben, siehe HA 10594(8) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weist ebenfalls den Eingangsstempel der Germanwings auf. Eine Kopie der alten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Hausärztin bis 30.3.2015, da nunmehr hinfällig und ohnehin nur zur Vorlage bei der Krankenkasse gedacht und nicht beim Arbeitgeber gedacht, wurde zerrissen in der Wohnung von Andreas Lubitz aufgefunden, siehe HA 09570(9).

In der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 27.3.2015 stellte Staatsanwalt Dr. Kumpa diese Ermittlungsergebnisse jedoch so dar, als hätte Andreas Lubitz die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seinem Arbeitgeber nicht vorgelegt, sondern vernichtet, um seine Erkrankung zu verheimlichen. Die bei der Hausdurchsuchung seiner Düsseldorfer Wohnung aufgefundene zerrissene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei der Beweis dafür, vermutete Staatsanwalt Dr. Kumpa.

Fazit ist, dass Andreas Lubitz seine Krankheit gegenüber seinem Arbeitgeber nicht verheimlicht hat. Dies ergibt sich aus der Dokumentation der pflichtgemäß abgegebenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Er war zuletzt von einem Allgemeinmediziner noch am 18.03.2015 gründlich untersucht und bis einschließlich 22.03.2015 arbeitsunfähig geschrieben worden. Früher ausgestellte Bescheinigungen über einen längeren Zeitraum waren damit überholt. Zudem war Andreas Lubitz, wie ein Psychiater testierte, weder selbstmordgefährdet noch in irgendeiner Form aus dem psychiatrischen Formenkreis erkrankt.

 

Die iPad Suche

In den Pressekonferenzen, die der Staatsanwalt von Düsseldorf Dr. Kumpa abhielt, erwähnte er, es sei ein iPad gefunden worden, mit dem Andreas Lubitz nach Möglichkeiten zum Selbstmord, sowie Medikamenten und auch dem Zugangscode zum Cockpit gesucht habe. Der Ermittlungsakt mit seinen über 21.000 Seiten widerlegt jedoch auch diese Aussage von Dr. Kumpa.

Gemäß Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll, siehe HA 09578(10), wurde bei der Wohnungsdurchsuchung von Andreas Lubitz Wohnung in Düsseldorf ein iPad am 26.03.2015 sichergestellt. In einem Aktenvermerk, Ergänzung zur Durchsuchung am 26.03.2015, siehe HA 09581(11), wird ausgeführt, dass irrtümlich im Sicherstellungsprotokoll die Anzahl der aufgefundenen und asservierten iPads mit der Anzahl eins (1) aufgeführt wurde. Es wird bestätigt, dass die tatsächliche Anzahl der iPads jedoch zwei (2) war. Die Kriminalpolizei, die beide iPads untersuchte, fand jedoch nichts „Verfahrensrelevantes“ (HA 08916(12), HA 08910(13)), beide iPads waren also unauffällig. Eines der iPads gehörte Andreas Lubitz, das andere seiner Lebensgefährtin.

Gemäß HA 09803(14) hat die Lebensgefährtin von Andreas Lubitz nach ihrer Zeugenvernehmung am 26.03.2015 ihr Tablet bzw. iPad der Kriminalpolizei Düsseldorf übergeben. Somit befanden sich nunmehr drei iPads unter den Asservaten bei der Kriminalpolizei Düsseldorf. Auf diesem dritten iPad fand die Kriminalpolizei Düsseldorf nach Durchsicht des Internetverlaufs am 18/19.03.2015 Suchbegriffe wie „Suizid“, „Zyankali kaufen“, „Chloroquin Suizid“ und das am 20.03.2015 u.a. nach den Stichworten „Code Cockpittür“ gesucht wurde, siehe HA 08923(15).

Laut Vernehmungsprotokoll hat aber die Kriminalpolizei die Lebensgefährtin nicht dazu befragt, warum denn das iPad nicht bei der Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung gefunden wurde, wo es sich zu diesem Zeitpunkt befand, wo es sich in der gesamten fraglichen Zeit, an dem die verdächtigen Suchen durchgeführt wurden, befand und wer es in Verwendung hatte. Die Tatsache, dass das dritte iPad während der Wohnungsdurchsuchung nicht gefunden wurde und erst später von der Lebensgefährtin übergeben wurde, macht deutlich, dass das Gerät offenbar nicht unter Kontrolle von Andreas Lubitz war und es war auch nicht in seiner Wohnung. Warum wurde nicht ermittelt, wo das Gerät im fraglichen Zeitraum war? Wer hatte das Gerät von wann bis wann? Dazu fehlt jeder Ansatz einer Ermittlung, laut der Ermittlungsakte.

Könnte es sein, dass die Suche nach dem Zugangscode der Cockpittür von einer anderen Person ausgeführt wurde, angeregt durch einen TV-Bericht über den Zugangscode zum Cockpit in diesen Tagen (wie auch die Kriminalpolizei im Ausdruck der Websuchen auf Seite HA 08930(16) vermerkt: „Reportage zeigt Code für die Cockpit-Tür im Fernsehen“). Warum auch sollte Andreas Lubitz den Türcode im Internet suchen, den er ja von seiner Fluglinie definitiv mitgeteilt bekam und daher sowieso wusste?

Auch wenn die beiden bei der Hausdurchsuchung direkt beschlagnahmten iPads keine verfahrensrelevanten Inhalte aufwiesen, so wäre die Historie der Nutzung dieser Geräte von entscheidender Bedeutung. Wäre etwa das iPad von Andreas Lubitz zu jenen Zeiten benutzt worden, an dem auch das dritte später übergebene iPad benutzt wurde, dann wäre ultimativ klar, dass das dritte iPad nicht von Andreas Lubitz benutzt wurde und die ihm scheinbar belastenden Suchen nicht zugeordnet hätten werden dürfen.

Alle diese offenen Fragen wurden jedoch nicht umfassend ermittelt und müssen somit als ungeklärt gelten. Wie kann es sein, dass die Kriminalpolizei wie auch die Staatsanwaltschaft die Lebensgefährtin weder am 26.3.2015 noch später zur Nutzung und dem Benutzer des dritten iPads befragte? Warum wurde nicht präzise geklärt, ob das iPad Andreas Lubitz überhaupt zugänglich gewesen ist? Wieso steht in der Ermittlungsakte nicht explizit wo es sich zwischen dem 16.3.2015 und dem 26.3.2015 tatsächlich befand und wer es nutzte? Wieso steht in der Ermittlungsakte nicht explizit, wann die beiden anderen iPads benutzt wurden?

Wie also konnte die Ermittlung diesen Webverlauf einfach beliebig Andreas Lubitz zuordnen, ohne den Kontext dieser Suchen geprüft und verifiziert zu haben? Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft scheinen hier ohne faktische Basis vorschnell geschlussfolgert zu haben, dass Andreas Lubitz das iPad in diesen Tagen bedient und diese Suchen ausgeführt hätte, ohne auch nur im Entferntesten andere Möglichkeiten bedacht, überprüft und ausgeschlossen zu haben.

Fazit ist, dass die Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bar jeder faktischen Grundlage sind, also nur reine Vermutungen darstellen und daher für ein Beweisverfahren völlig wertlos sind.

 

Wer hat den letzten Sinkflug der D-AIPX eingeleitet?

Im BEA Abschlussbericht, deutsche Fassung vom 13. März 2016, ist auf Seite 13 dokumentiert: „Um 09:30:53 Uhr (Punkt 4) veränderte sich die eingestellte Höhe am FCU innerhalb von einer Sekunde von 38.000 ft auf 100 ft. Das ist der Minimumwert, der beim A320 eingestellt werden kann.“(17) Es wird unterstellt, dass der Copilot die Veränderung der Flughöhe durch Eingriff in die FCU herbeigeführt hat. Um dies zu verifizieren, soll das Transkript des Cockpit Voice Recorder Protokolls herangezogen werden. Auf dem Transkript des Cockpit Voice Recorder Protokolls, Seite HA 05280(18) ist um 09:30:53 Uhr, kein Geräusch dokumentiert, welches auf eine Verstellung der Flughöhe an der Flugzeugsteuerung hinweist. Somit ist nicht dokumentiert, dass der Copilot die Flughöhe auf 100 Fuss eingestellt hat. Die Reduzierung der Flughöhe innerhalb von einer Sekunde von 38.000 ft auf 100 ft um 09:30:53 Uhr muss daher ohne manuellen Eingriff durch einen Piloten vom Flight Management System durchgeführt worden sein. Dieses Phänomen ist bereits mehrmals vor und nach dem Germanwings Absturz aufgetreten.

Ausführlich dokumentiert ist ein Vorfall bei der australischen Airline Quantas, Flug 72, am 7. Oktober 2008. Ein Airbus A330, von der Flugzeugsteuerung identisch mit dem abgestürzten Germanwings Airbus, war auf dem Flug über den Indischen Ozean nach Perth, Westaustralien. Plötzlich und ohne Vorwarnung ging er zweimal in den Sinkflug. Bei diesem Vorfall wurden 119 der 315 Passagiere und Besatzungsmitglieder an Bord verletzt, 12 davon schwer, siehe Bericht des Australian Transport Safety Bureau „In-flight upset 154 km west of Learmonth, WA7 October 2008 VH-QPAAirbus A330-303“(19)

Wie das Australian Transport Safety Bureau in seiner Untersuchung feststelle, wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit defekte Datenpakete über den Datenbus an das Fly-by-Wire, elektronische Flugzeugsteuerung, geschickt. Dadurch wurde die Stall Protection, Schutz gegen Strömungsabriss, ausgelöst und der Airbus vom Flight Management System ohne Vorankündigung in den Sinkflug geschickt. Die drei an Bord befindlichen Piloten konnten die Maschine abfangen und den Flug fortsetzen.

Ein weiterer dokumentierter Vorfall ereignete sich am 19. März 2017. „Germanwings A319 enroute on Mar 19th 2017, aircraft started descent uncommandedly two times“(20)

Der Germanwings Airbus A319-100 D-AGWG, mit den gleichen Flugkontrollsystemen ausgestattet wie der abgestürzte Germanwings Airbus, ging zweimal nach mehreren unerklärlichen und nicht von den Piloten initiierten Mode-Wechseln in einen Sinkflug. Durch das Eingreifen der handlungsfähigen Crew konnte der weitere Sinkflug unterbunden werden. Diese Vorfälle zeigen nachweislich, dass Airbus Flugzeuge ohne menschlichen Eingriff in die Flugzeugsteuerung unkontrolliert und ohne Vorwarnung in den Sinkflug gehen können. Nur durch das beherzte Eingreifen von handlungsfähigen Piloten konnten Katastrophen verhindert werden.

Fazit ist, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit dieses Phänomen des unkontrollierten Sinkfluges auch beim Germanwings-Flug 9525 aufgetreten ist. Tragischerweise war der im Cockpit verbliebene Pilot nicht mehr handlungsfähig und der andere Pilot nicht in der Lage die Cockpittür zu öffnen, um einzugreifen. Der Germanwings Airbus ist daraufhin in den französischen Alpen zerschellt.

 

Schlussfolgerung

Analysiert man die vier sogenannten Fakten, so halten sie keiner sachlichen Überprüfung stand. Dies zeigt, wie oberflächlich und ungenau die Untersuchungen geführt wurden und wie man mit einer vorgefassten Meinung deutliche Hinweise in einer anderen Richtung übersehen bzw. ignoriert hat.

L.G.

Quellenangaben

(1) Auszug aus Seite 38, BEA Abschlussbericht, deutsche Fassung vom 13. März 2016
https://www.bea.aero/uploads/tx_elyextendttnews/BEA2015-0125.de-LR_04.pdf
(2) Auszug aus Seite 122, BEA Abschlussbericht, deutsche Fassung vom 13. März 2016
https://www.bea.aero/uploads/tx_elyextendttnews/BEA2015-0125.de-LR_04.pdf
(3) Auszug aus Seite HA 04310 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(4) Auszug aus Seite 109, Gutachten zum Absturz von Germanwings Flug 4U9525, Tim van Beveren
https://andreas-lubitz.com/wp-content/uploads/2018/04/Gutachten-zum-Germanwings-Absturz-4U9525-S-61-120.pdf
(5) Auszug aus Seite 98, Gutachten zum Absturz von Germanwings Flug 4U9525, Tim van Beveren
https://andreas-lubitz.com/wp-content/uploads/2018/04/Gutachten-zum-Germanwings-Absturz-4U9525-S-61-120.pdf
(6) Auszug aus Seite HA 05266 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(7) Auszug aus Seite HA 10309 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(8) Auszug aus Seite HA 10594 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(9) Auszug aus Seite HA 09570 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(10) Auszug aus Seite HA 09578 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(11) Auszug aus Seite HA 09581 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(12) Auszug aus Seite HA 08916 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(13) Auszug aus Seite HA 08910 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(14) Auszug aus Seite HA 09803 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(15) Auszug aus Seite HA 08923 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(16) Auszug aus Seite HA 08930 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(17) Auszug aus Seite 13, BEA Abschlussbericht, deutsche Fassung vom 13. März 2016
https://www.bea.aero/uploads/tx_elyextendttnews/BEA2015-0125.de-LR_04.pdf
(18) Auszug aus Seite HA 05280 der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(19) http://www.atsb.gov.au/media/3532398/ao2008070.pdf
(20) https://avherald.com/h?article=4aad6354&opt=0

Quellenangaben_Sachliche Betrachtung der Ermittlungsergebnisse

 

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Welche Schlüsse lassen die bisherigen Untersuchungsergebnisse zu?

Welche Schlüsse lassen die bisherigen Untersuchungsergebnisse zu?

Erfahrungsgemäß dauern Flugunfalluntersuchungen mehrere Jahre. Im Falle des Absturzes der Germanwings Maschine in den französischen Alpen gab der ermittelnde Staatsanwalt Brice Robin nach zwei Tage bekannt: Der Copilot hat das Flugzeug vorsätzlich zum Absturz gebracht. Als der Kapitän das Cockpit verließ, hat er den Sinkflug eingeleitet. Der Copilot hat den Kapitän nicht mehr in das Cockpit gelassen. Zu diesem Zeitpunkt lag eine erste Abhörung des Cockpit Voice Recorders durch die französische Gendarmerie vor. Um jedoch zweifelsfrei nachzuweisen wer sich beweisbar im Cockpit befand, hätte man eine Stimmenidentifizierung durchführen müssen. Dazu hätte man den Eltern des Copiloten und der Kapitänsgattin die Cockpit Voice Recorder Aufzeichnungen vorspielen müssen. Dies wurde jedoch nicht gemacht. Stattdessen hat man angenommen, dass die kräftigere Stimme dem Kapitän gehöre und die schwächere Stimme dem Copiloten.

Es wurde dann weiterhin vermutet, dass der Copilot den Kapitän ausgesperrt haben soll. Somit wird bewusstes Handeln des Copiloten unterstellt. Auf Seite HA 04310 der Ermittlungsakte ist das Ergebnis des Abhörens des Cockpit Voice Recorders in Bezug auf den im Cockpit verbliebenen Piloten dokumentiert:

„Das Abhören der verschiedenen Aufnahmekanäle ergab, dass die Atmung über die Mundmikrophone zu hören war, was bedeutet, dass er lebte, wobei nicht nachzuweisen war, ob er auch bei Bewusstsein war.“

Das heißt, es gibt keinen Beweis für bewusstes oder gar vorsätzliches Handeln, sondern lediglich die Aussage, dass er lebte, da er atmete.

Des Weiteren wurde unterstellt, dass der im Cockpit verbliebene Pilot den Sinkflug bewusst und absichtlich eingeleitet haben soll. Die protokollarischen Aufzeichnungen des Cockpit Voice Recorder zeigen jedoch keine Geräuschaufzeichnungen bis zum Aufprall des Flugzeuges, die auf ein aktives Eingreifen des Piloten in die Flugzeugsteuerung hinweisen.

In diversen Pressemeldungen wurde berichtet, dass der Copilot 2015 unter Depressionen litt. In der Ermittlungsakte, Seite HA 10309, befindet sich das fachärztliche Attest vom 29.01.2015, weniger als zwei Monate vor dem Absturz, in dem von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie folgendes testiert wird (siehe Screenshot):

„O.g. Pat. zeigt sich aus psychiatrischer Sicht vollständig gesund. Es besteht keinerlei Hinweis auf eine Erkrankung aus dem psychiatrischen Formenkreis.

Herr Lubitz trägt hinsichtlich einer Erkrankung kein höheres Risiko als der Durchschnitt der Bevölkerung.“

Durch ständiges Wiederholen von nicht belegten Behauptungen hat man große Teile der Öffentlichkeit von der Schuld des Copiloten am Absturz der Germanwings Maschine überzeugt. Die Faktenlage der zugänglichen Untersuchungsberichte spiegelt das jedoch nicht wider.

L.G.

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Die nicht zu öffnende Cockpittür

Stille Nacht

Weihnachtsgruß 2020

Allen Lesern unserer Website, wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2021.

Danke, für Ihre stetig wachsende Unterstützung und Ihren Beistand.

Herzlichst,

Familie Lubitz

Die nicht zu öffnende Cockpittür

Fehlende Beweislage der nicht zu öffnenden Cockpittür

Nicht nur in verschiedenen Berichterstattungen zum Germanwings Absturzes wurde beschrieben, dass ein Pilot die Cockpittür verriegelt haben soll, um den Kollegen auszusperren, sondern auch im offiziellen Abschlussbericht der französischen Untersuchungsbehörde BEA. Ist das je nachgewiesen worden?

Welche Ursache fand die BEA in ihrem Abschlussbericht zu der nicht zu öffnenden Cockpittür?  Folgende Erkenntnisse wurden dort dokumentiert. Auf Seite 122/124, Anlage 3, Brief von der BFU (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung) wird in Bezug auf die Handlungen des Piloten im Cockpit folgende Aussage gemacht:

die Cockpittür nicht öffnete und somit den Zugang anderer Personen zum Cockpit verhindert hat

https://www.bea.aero/uploads/tx_elyextendttnews/BEA2015-0125.de-LR_04.pdf

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum wurde die Cockpittür nicht geöffnet? Weil der im Cockpit verbliebende Pilot den Kollegen nicht hineinlassen wollte? In der mehr als 10.000 Seiten umfassenden Ermittlungsakte des Germanwings Absturzes ist auf Seite HA 04310 dokumentiert was das Ergebnis des Abhörens des Cockpit Voice Recorders in Bezug auf den Piloten ergab:

Das Abhören der verschiedenen Aufnahmekanäle ergab, dass die Atmung über die Mundmikrophone zu hören war, was bedeutet, dass er lebte, wobei nicht nachzuweisen war, ob er auch bei Bewusstsein war.

Das heisst, es gab keinen Beweis für bewusstes oder gar vorsätzliches Handeln, sondern lediglich die Annahme, dass er lebte, da er atmete.

Der Journalist und Flugsachverständige Herr van Beveren ist dieser Fragestellung im Rahmen eines Gutachtens nachgegangen und geht auf Seite 109 darauf ein.

https://andreas-lubitz.com/wp-content/uploads/2018/04/Gutachten-zum-Germanwings-Absturz-4U9525-S-61-120.pdf

Er untersuchte anhand der Aufzeichnungen des Cockpit Voice Recorder Transkriptes die Atmung des Piloten, nachdem die Cockpittür verschlossen war. Seine Erkenntnis: Innerhalb der nächsten 20 Sekunden beschleunigt sich plötzlich die Atmung des Piloten zur Hyperventilation. Wie Musiker und Flugpassagiere, ebenso wie das Kabinenpersonal aus Erfahrung weiss, kann das in sehr kurzer Zeit zur Bewusstlosigkeit führen. Die Atmung bleibt dann im Zustand der Tachypnoe stabil. Die Tachypnoe, Schnellatmung, ist das Verlangen des Körpers nach mehr Sauerstoff und bewirkt deshalb eine erhöhte Atemfrequenz. Fachleute sprechen von einer akuten Tachypnoe, wenn die betreffende Person mehr als 20 Atemzüge pro Minute tätigt.

Die Atemfrequenz des Piloten betrug 26 Atemzüge pro Minute und blieb über den gesamten Zeitraum konstant, auch in Zeitpunkten zu denen der Mensch laut Theorie der BEA den Autopiloten in äußerst rascher Bewegung und unter vollem Körpereinsatz bediente. Mediziner argumentieren, dass selbst im Zustand der Psychose die unbewussten Reaktionen des vegetativen Nervensystems erhalten bleiben und nicht unterbleiben. Daraus schließen die Mediziner, dass der Mensch nicht im Zustand einer Psychose, sondern im Zustand der Handlungsunfähigkeit/Bewusstlosigkeit war.

Es sei noch angemerkt, dass es keine weiteren Geräuschaufzeichnungen bis zum Aufprall des Flugzeuges gibt, die auf ein aktives Eingreifen des Piloten in die Flugzeugsteuerung hinweisen.

Aus der Ermittlungsakte ist nicht ersichtlich, dass dieser Sachverhalt der erhöhten Atemfrequenz von medizinischen und psychologischen Fachleuten offiziell untersucht wurde.  Daher bleibt die Frage: War der im Cockpit verbliebene Mensch in den letzten 10 Minuten wirklich bei Bewusstsein? Wenn nicht, wäre das eine weitere mögliche Erklärung, warum er nicht die Cockpittür öffnete. Dies hätte im Rahmen von vollständigen Ermittlungen untersucht werden müssen!

Die Cockpittür kann in einem Notfall durch einen dreistelligen speziellen Code geöffnet werden. Dieser Notfallcode, Geheimnis der jeweiligen Fluggesellschaft, ist allen Besatzungsmitgliedern bekannt und wird über eine Tastatur, sprich Keypad, eingegeben. Es stellt sich die Frage, warum konnte die Cockpittür nicht mit dem Notfallcode vom anderen Piloten geöffnet werden? Dieser Fragestellung ist Herr van Beveren in seinem Gutachten nachgegangen. Auf Seite 98 schreibt er, siehe unter:

https://andreas-lubitz.com/wp-content/uploads/2018/04/Gutachten-zum-Germanwings-Absturz-4U9525-S-61-120.pdf

„Eine Untersuchung, ob beispielsweise das Keypad der Cockpit-Tür am Tag des Unfallfluges (oder zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit) eventuell einen Defekt aufgewiesen hat, wurde nicht thematisiert. Dies ist aber nach Ansicht des Gutachters von elementarer Bedeutung, weil es schon kurz nach dem Unfall Hinweise aus Kreisen der Germanwings gab, dass dieses Keypad bereits zu einem früheren Zeitpunkt einmal eine Fehlfunktion beim Versuch die unbeabsichtigt zugefallene Cockpittür am Boden durch Eingabe des Notfallcodes zu öffnen, aufwies.“

Daher die abschliessende Frage: Wurde wirklich ausreichend in Bezug auf den Bewusstseinszustand des im Cockpit verbliebenen Menschen und die einwandfreie Funktion des Keypads ermittelt?

L.G.

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Was wird uns am 5. Jahrestag erwarten?

Zum fünften Jahrestag

Was ist am fünften Jahrestag anders als am ersten, zweiten, dritten, oder vierten?

Wir haben gelernt, mit unserem Verlust zu leben, aber unser Kind wird uns immer fehlen und die Traurigkeit, dass er nicht mehr bei uns ist wird uns lebenslang begleiten.

Das wird an jedem zukünftigen Jahrestag nicht anders sein.

Lesen Sie im Folgenden den Text eines Liedes, das wir bei Andys Beerdigung gesungen haben:

1. Wie sollen wir es fassen, was nicht zu fassen ist?
Es fällt schwer loszulassen, und doch bleibt keine Frist.
Wir hätten so viel Fragen, wir brauchten doch noch Zeit.
Wohin mit unsren Klagen und unsrer Traurigkeit?

2. Das Leben ist verflogen, der Tod trat ein mit Macht.
Das Lachen? Fortgezogen, erstickt von tiefster Nacht.
In uns herrscht Leere, Schweigen. Wir können nichts mehr tun.
Wozu dies tiefe Neigen? Warum dies Sterben, nun?

3. Viel schneller als wir ahnten, zerriss des Himmels Blau.
Durchkreuzt ist, was wir planten. Die Welt scheint kalt und grau.
Was sein wird? Wer kann`s sagen? O Gott, das Fragen quält.
Hilfst Du, das Leid zu tragen? Hast Du Trost, der jetzt zählt?

4. Lass uns, Gott, nicht versinken, der Schmerz ist übergroß.
Dort, wo wir stolpern, hinken, halt uns und lass nicht los.
Lass uns darauf vertrauen, dass Du das Leben birgst.
Hilf uns, auf Dich zu bauen, auf Segen, den Du wirkst.

L.U.

Quellenangabe:
Text: Eugen Eckert, 1998 Strube Verlag, München, EG plus, Nr. 163

Was wird uns am 5. Jahrestag erwarten?

Werden neue Erkenntnisse ihren Weg in die Berichterstattungen finden?

Bald jährt sich der fünfte Jahrestag, der so tragische und lebensverändernde 24. März 2015. Es ist davon auszugehen, dass die Medien darüber erneut berichten werden, darüber und über die Umstände. In den zahlreichen Berichterstattungen der letzten fünf Jahre gab es immer wieder folgende zwei Kernaussagen:

1. Der Copilot habe die Cockpittüre absichtlich verriegelt.
2. Der Copilot litt zum Zeitpunkt des Absturzes an einer Depression.

Nach den zwischenzeitigen Erkenntnissen sind diese Aussagen so nicht mehr haltbar. In verschiedenen Beiträgen auf dieser Website haben wir mit den entsprechenden Nachweisen darauf hingewiesen.

Zu 1.: Es ist nicht nachgewiesen, dass der Copilot bewusst die Cockpittüre verriegelt hat.

Aus nicht bekannten Gründen wurde diese aber nicht geöffnet, siehe unter:

https://andreas-lubitz.com/de/2018/08/ „Das absichtliche Aussperren des Kapitäns aus dem Cockpit“

Zu 2.: Nach Erkenntnissen der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft litt der Copilot zum Zeitpunkt des Absturzes nicht an einer Depression, siehe unter:

https://andreas-lubitz.com/de/2019/01/ „Aus aktuellem Anlass – Erneute Klage durch Hinterbliebenen-Anwalt“

Absolut bemerkenswert ist die Aussage des renommierten Journalisten und Autors Ulrich Wickert, „80 Prozent der Meldungen über den 27-jährigen seien nachweislich falsch gewesen“, siehe auch unter: https://andreas-lubitz.com/de/2019/02/

Trotzdem wiederholten die Pressevertreter in ihren Berichterstattungen gebetsmühlenartig diese Behauptungen, ohne aktuelle Erkenntnisse einfließen zu lassen. Ja, man kann hinter dem Ganzen auch System vermuten, um in der Öffentlichkeit das Bild des depressiven Copiloten, der die Cockpittür verriegelte, aufrechtzuerhalten. Würde man die neuesten Erkenntnisse aufnehmen und in Berichterstattungen einfließen lassen, dann müsste man auch die Frage zulassen: Könnte die Absturzursache womöglich eine andere gewesen sein?

Zweifel an der offiziellen Version wurden im Dezember 2019 laut, als Meldungen veröffentlicht wurden, dass den Opferangehörigen die Handys ihrer abgestürzten Familienmitglieder im gelöschten Zustand übergeben worden waren. Da drängt sich spontan die Frage auf: „Gibt es da etwas zu verbergen? Und wenn ja: Was?“

Hoffen wir, dass sich die Journalisten zum fünften Jahrestag über den aktuellen (Er) – Kenntnisstand informieren und dann moderat und objektiv berichten, so wie man es eigentlich von den Medien erwarten kann. Wobei ein Negieren bzw. nicht antworten der Behörden, auf eventuelle Nachfragen auch nicht dazu berechtigt, die bisherige Version uneingeschränkt und unkritisch aufrechtzuerhalten.

L.U.

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Weihnachtsfrieden 2019?

Weihnachtsfrieden 2019?

Angehörige äußern sich in einem Interview zu gelöschten Handys

Wenige Tage vor Weihnachten schreckte die größte deutsche Boulevardzeitung nicht vor einer erneuten Berichterstattung zum Germanwings-Absturz vom 24. März 2015 zurück. Eine Opferfamilie aus den neuen Bundesländern, die bei dem Absturz ihren erwachsenen Sohn verloren hatte, war bereit sich zum Thema „Gelöschte Handydaten zu äußern, ja sie stellte sogar das an der Absturzstelle gefundene Handy ihres Sohnes zur Untersuchung zur Verfügung. In dem Bericht wurde die Frage thematisiert, wer das Handy ihres Sohnes und die der anderen Absturzopfer manipuliert hatte und warum. Der NAND-Speicher, auf dem sich alle Daten eines Mobiltelefons wie SMS-Verläufe, Fotos, Videos und Anruflisten befinden, wurde aus dem Gerät entnommen und gelöscht, was ein EDV-Experte bestätigte. Die britische Krisen-Agentur Kenyon war von der Lufthansa beauftragt worden, die Mobiltelefone den Angehörigen zu übergeben, nachdem diese die Geräte zuvor von den französischen Untersuchungsbehörden erhalten hatte. Nur der Vollständigkeit halber: Eine Anfrage der Boulevardzeitung bei den französischen Untersuchungsbehörden bezüglich der Löschung der Mobiltelefone blieb unbeantwortet.

In einem Erklärungsversuch äußerte sich Opferanwalt Elmar Giemulla. Er spekulierte, dass die Hinterbliebenen vielleicht geschont werden sollten, weil die Vorgänge im Flugzeug womöglich schockierend waren. Damit geht er ja davon aus, dass Foto- oder Videoaufnahmen von Passagieren über die letzten Minuten an Bord vor dem Aufprall tatsächlich existierten.

Nun, Fakt ist, dass die Angehörigen in keiner Weise geschont worden sind. So wurden von der Staatsanwaltschaft Marseille Opferangehörige und deren Anwälte am 11. Juni 2015 nach Paris eingeladen. Dort wurde ihnen eine Simulation des Absturzes bis zum Aufprall, so als ob sie selbst im Cockpit gesessen hätten, gezeigt. Diese Simulation soll mit den Original-Tonaufnahmen des Cockpit Voice Recorders unterlegt gewesen sein. Die Demonstration muss, Medienberichten zufolge, für die Angehörigen so schockierend gewesen sein, dass ungefähr jeder Vierte der rund 200 Anwesenden den Raum verließ.

In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass weder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) noch der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Originaldaten oder Kopien des Cockpit Voice Recorders und des Flight Data Recorders jemals von den französischen Behörden übergeben wurden. Mehrere Nachfragen der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bei den französischen Untersuchungsbehörden hinsichtlich der Herausgabe des Cockpit Voice Recorders blieben jedes Mal unbeantwortet.

Bleibt zweimal die Frage nach dem „Warum?“

Warum wurden die Handydaten unwiederbringlich gelöscht?

Warum erhielten die deutschen Untersuchungsbehörden nie (bis heute nicht) die Originalaufzeichnungen des Cockpit Voice Recorders und des Flight Data Recorders?

Die gelöschten Handydaten und die fehlenden Originalaufnahmen, was verbirgt sich tatsächlich dahinter?

 

L.U.

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Wieviel haben die Passagiere des Germanwings Fluges 4U9525 von dem Absturz mitbekommen?