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Archiv allgemeiner Anmerkungen auf der Website für Andreas Lubitz bezüglich des Germanwinngs Absturz

Zum Frontal 21 Beitrag vom 18.06.2019

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

In einem Frontal 21 Fernsehbeitrag, ausgestrahlt am 18.06.2019, wurde über den Germanwings Absturz berichtet. Frontal 21 hat nach eigener Aussage den Anspruch Missstände aufzudecken, Diskussionen anzuregen und bestimmten Themen auf den Grund zu gehen. Aber der gesendete Beitrag zeigte genau das Gegenteil. Themen waren schlecht recherchiert und Aussagen falsch, wie nachfolgende Beispiele exemplarisch aufzeigen.

Cockpittüre von innen verriegelt https://andreas-lubitz.com/de/2018/08/

In dem Beitrag wird die Aussage gemacht: “ Andreas Lubitz sass minutenlang alleine im Cockpit, hatte die Türe von innen verriegelt, den Flugkapitän ausgeschlossen“.

Wie wir bereits im August 2018 aufzeigten, hatte Andreas Lubitz nachweisbar die Cockpittüre nicht von innen verriegelt. Bemerkenswert ist aber, dass sie von Besatzungsmitgliedern nicht von aussen geöffnet werden konnte, trotz bekanntem Notfallcode, der im Bedarfsfall, wenn z. B. die Tür von innen nicht geöffnet wird, am Keypad der Cockpittüre eingegeben werden kann. Herr van Beveren, der in unserem Auftrag ein Gutachten über den Germanwings Absturz erstellte, hatte erfahren, dass es kurz nach dem Unfall Hinweise, aus Kreisen der Germanwings, gab, dass dieses Keypad bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Fehlfunktion beim Versuch die unbeabsichtigt zugefallene Cockpittür am Boden durch Eingabe des Notfallcodes zu öffnen, aufwies. Dies ist ein wichtiger Hinweis, dem man doch vielleicht einmal hätte nachgehen sollen.

Depressionen https://andreas-lubitz.com/de/2017/09/

In dem Beitrag heisst es: „Andreas Lubitz auf den ersten Blick sportlich und fit, litt an Depressionen, Schlaf- und Angststörungen“. Zum Zeitpunkt des Absturzes litt Andreas nicht unter Depressionen, wie Staatsanwalt Kumpa abschliessend feststellte.

Im Abschlussvermerk des Düsseldorfer Staatsanwaltes steht: „Zum einen liegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Andreas Lubitz zum Zeitpunkt seiner Einstellung als Flugbegleiter und später als Pilot bei der Germanwings psychisch krank war.“ Und weiter wird festgestellt: „Keiner der 2014/2015 behandelnden Ärzte – seien es psychiatrische Fachärzte oder sonstige Mediziner – hat bei Andreas Lubitz zu diesem Zeitpunkt eine Depression diagnostiziert. Außerdem hat kein Arzt und Therapeut Suizidgedanken festgestellt bzw. vom Patienten berichtet erhalten. Auch lagen keine Hinweise auf ein fremdaggressives Verhalten vor.“ https://andreas-lubitz.com/de/2019/01/

Andreas Lubitz litt somit zum Zeitpunkt des Absturzes nicht unter Depressionen.

Tatsächlich wurde Andreas von November 2008 bis April 2009 wegen einer Depression behandelt, also 7 Jahre vor dem Absturz, und hatte dies zuvor seinem Arbeitgeber auch gemeldet. Nach seiner Genesung setzte er 2009 seine Ausbildung, in Absprache mit der Flugschule, nach einem Neustart erfolgreich fort. In allen bisher gesendeten Beiträgen, einschließlich dem von Frontal 21 (hier durch einen Angehörigen), wird immer davon gesprochen, wie jemand mit einer solchen Erkrankung ins Cockpit gelangen konnte.

Hier sei noch einmal in aller Deutlichkeit gesagt, dass Andreas 2009 vollständig genesen war, sonst hätte er seine Ausbildung gar nicht erst wieder aufnehmen können. Einmal ganz zu schweigen davon, dass wir als Eltern das nicht zugelassen oder gar unser Kind geopfert hätten.

Die mögliche Ursache für seine Augenproblematik 2014/2015 haben wir versucht in einem Beitrag vom Oktober 2017 zu erläutern, siehe unter https://andreas-lubitz.com/de/2017/10/

Da es jeden Flugreisenden direkt betreffen kann: Sollte der dort beschriebenen Thematik der Zivilluftfahrt nicht doch mehr öffentliche Beachtung geschenkt werden?

Abschliessende Bemerkung

In dem Frontal 21 Beitrag wird über sogenannte notwendige Konsequenzen gesprochen.

So wird aufgeführt, dass 2015 das Vier-Augenprinzip 2015 eingeführt und zwei Jahre später nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wieder abgeschafft wurde. Des Weiteren fordern die französischen Ermittler in ihrem Abschlussbericht klare Regeln für Ärzte, ob und wann es notwendig ist, die Schweigepflicht zu brechen, ohne dass sie juristische Konsequenzen fürchten müssen. Das sei bisher nicht geschehen kritisiert Rechtsanwalt Ulrich von Jeinsen, der Angehörige vertritt. Offenbar sehen die verantwortlichen Behörden da keinen Handlungsbedarf und halten die geforderten Massnahmen (auch von den Angehörigen) für nicht zielführend. Nun gut, vielleicht wäre es dann eine geeignete Massnahme, die wahren Absturzgründe doch noch einmal woanders zu suchen.

Alles in allem war dieser Beitrag von Frontal 21 schlecht recherchiert, nur ein erneutes Aufwärmen bereits kommunizierter Inhalte, überhaupt nicht zielführend und somit völlig überflüssig.

L.U.

weiterer Beitrag:

Umfassende Untersuchungen der Absturzursache?

Die kommerzielle Aus-Nutzung des Leides von Menschen

Emotionale Vermarktung von Leid durch Tanja May

Der Absturz der Germanwings Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen hat unsägliches Leid über viele Familien gebracht. Dieser Schicksalsschlag war und ist für alle Beteiligte nur schwer zu ertragen. Er bringt Menschen vielfach an ihre psychischen Grenzen, für viele Betroffenen stellt sich dabei die Frage nach dem Sinn des Lebens.

Leider gibt es bei dem großen Leid zwei Berufsgruppen, die das Ganze kommerziell nutzen: Opferanwälte und Journalisten. Unter Ihnen gibt es spezielle Vertreterinnen und Vertreter, die auch Jahre nach dem tragischen Geschehen versuchen, noch Profit daraus zu schlagen. Über die Sinnhaftigkeit der juristischen Aktionen von speziellen Opferanwälten haben wir bereits in früheren Artikeln berichtet.

Zum vierten Jahrestag des Germanwings Absturzes publizierte Tanja May vor kurzem im Magazin BUNTE einen Artikel zum Thema, selbstverständlich nach bewährtem Schema.

Dazu muss man wissen, dass es nicht darum geht, über die letzten Entwicklungen und Neuigkeiten zu berichten, sondern darum, den Menschen Emotionen zu verkaufen. Das ist Tanja Mays Job und das, was man beim Magazin BUNTE von ihr erwartet. Der Wahrheitsgehalt spielt dabei eine untergeordnete Rolle, es ist auch egal, ob die Gefühle von anderen Menschen dabei verletzt werden oder diese einem Risiko ausgesetzt werden. Tanja May ist auch bereit, sich über geltende Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, um an ein voyeuristisches Foto zu gelangen, denn damit kann sie ihre Story anschaulicher gestalten. Beim Schreiben eben dieser, bedient sie sich einiger Schlüsselwörter, die Menschen immer wieder ansprechen und berühren: Trauer, Tränen, Wut, Entsetzen, Herz, Seele, unvorstellbare Tat, Verschwörungstheorien, usw. Ein Opferangehöriger gibt dem Ganzen ein Gesicht. Nur Neues erfahren die Leser in dem Artikel nicht. Außer vielleicht, dass es eine Website für Andreas gibt. Interessant ist die Erkenntnis, dass Frau May diese wohl zur Kenntnis genommen hat, aber das Ganze unter dem Deckmantel «dubioses Gutachten und Verschwörungstheorien» abtut.

Dabei gäbe es durchaus interessante Sachverhalte in verschiedenen Artikeln (mit entsprechenden Beweisen), über die man hätte berichten können. Stattdessen wird das bisher in Stein gemeißelte Bild aufrechterhalten und das offizielle Absturzszenario weiterhin nicht hinterfragt, ebenso wenig wie der Sachverhalt, was für unsere Familie noch ertragbar ist. Ja, der Artikel hat uns wieder verletzt, aber die Wunden bluten nicht mehr so lange wie in den vergangenen Jahren.

L.U.

weiterer Beitrag:

„80 Prozent der Meldungen über den 27-jährigen seien nachweislich falsch gewesen“ (1)

Germanwings Absturz: Muss das negative Bild von Andreas Lubitz neu generiert werden?

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Update vom 27.09.17

Leider ist das gefilmte Material jetzt doch im Netz aufgetaucht: es ist ein hetzerischen Werbefilm für das zum Teil fiktive Buch eines irren, fanatischen, französischen Reporters. Er agiert dabei selbst, vor unserem Haus, der Düsseldorfer Wohnung von Andreas, am Friedhof und zum Schluss vor dem BEA Gebäude in Frankreich. Dort zieht er schließlich seine Jacke aus um den Aufdruck auf seinem T-Shirt zu präsentieren: „skydevil“. Einmal mehr unterste Schublade. Zu Beginn der Berichterstattung 2015 wurde behauptet, Andreas hätte sich unter diesem Namen ins Internet eingeloggt. Diesen Namen hat Andreas NIE benutzt, das ist eine der vielen Lügen der BILD-Zeitung gewesen, um in einer reißerischen Berichterstattung ein negatives Bild zu generieren.

Da der Franzose zu feige ist, seinen richtigen Namen zu benutzen, ist uns der Mann nur unter seinem Pseudonym bekannt. Um die eingeleiteten Ermittlungen nicht zu gefährden, werden wir hier keine Namen nennen und auch auf keinen Link zu dem Video verweisen.

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Nachstellung von Medienvertreter aus Frankreich, die mutmaßlich weiteres falsches Filmmaterial zum Thema Germanwings Absturz produzieren.

Eigentlich wollten wir heute einen Beitrag online stellen, der die Krankheitsgeschichte und deren Fehlinterpretationen aufarbeitet (erfolgt in Kürze) Aber es ist uns wichtig, an dieser Stelle über ein aktuelles Geschehen zu berichten:

Ereignis: am 13.09.2017, nachmittags ca. 16.30 Uhr

Tatort: Wohngebiet, Garageneinfahrt des Hauses auf der Straßenseite gegenüber unserem Haus

Drei Männer, jüngeren Alters, hantierten mit einer Filmkamera und einer Drohne. Einer der drei, musste auf der Fahrbahn vor unserem Haus auf- und ab spazieren, wobei er von den anderen beiden gefilmt wurde. Nach einer guten Weile bemerkten sie schließlich, dass sie wir sie beobachteten und es wohl an der Zeit wäre eiligst zu verschwinden, wozu sie sich auch sofort anschickten.

Die von uns benachrichtigte Polizei hatte gerade keinen Einsatzwagen für einen sofortigen Einsatz zur Verfügung, also blieb uns keine andere Wahl, als in unser eigenes Auto zu steigen, um die Verfolgung aufzunehmen. An der Einfahrt zum Wohngebiet wollte die Truppe gerade losfahren – 2 weiße Autos, davon ein Sportwagen Cabriolet, mit französischen Kennzeichen. Auf Einzelheiten der Verfolgungsfahrt möchte ich hier nicht eingehen, sie sind nicht relevant, nur auf die Tatsache, dass die Franzosen uns nicht loswurden. Schließlich hielten sie am Parkplatz eines Pfarrhofs an. Alle drei Personen stiegen aus und kamen zu uns ans Auto. Wir blieben sitzen und öffneten die Scheibe der Beifahrerseite einen Spalt breit. Einer sprach uns Französisch an. „English please!“ gaben wir zurück. „Whats your problem?“ fragte der Wortführer. Unsere Antwort wurde eine Gegenfrage – warum sie denn unser Haus gefilmt hätten. Der Typ war ziemlich aufgeregt, gab vor nicht zu verstehen, warum wir uns aufregten und die Verfolgung aufgenommen hätten. Er sei doch nur ein Professor (für was?) und mit seinem Studenten hier im Urlaub (unser Wohngebiet ist bestimmt DAS Urlaubsparadies schlechthin!). Sie hätten einen ruhigen Platz gesucht… (Wofür auch immer – die Drohne steigen zu lassen und noch mehr Unerlaubtes zu filmen?) Des Weiteren wollte er wissen, um was für ein Problem es sich bei unserem Haus handele und erkundigte sich nach unserem Namen. Wir antworten nicht auf die Fragen und erklären stattdessen, dass es nicht erlaubt sei, Privathäuser in einem Wohngebiet zu filmen (das mag in Frankreich anders sein). Wir fahren weg.

Zusammengefasst:

  1. Franzosen parken ihre Autos am Rande unseres Wohngebietes – wie es einige ihrer Reporterkollegen während der letzten 2 ½ Jahren auch schon getan haben.
  2. Die Personen positionieren sich in der Einfahrt des gegenüberliegenden Hauses und filmen – wie es einige ihrer Reporterkollegen während der letzten 2 ½ Jahren auch schon versucht haben.
  3. Als sie entdeckt werden, haben sie es plötzlich eilig, zu verschwinden – wie alle ihrer Reporterkollegen während der letzten 2 ½ Jahre auch.

Neu sind die Erklärungsversuche ihres Tuns, wirklich lächerlich und an den Haaren herbeigezogen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, von wem sie geschickt wurden und wozu das Ganze dienen soll?

Betrachtet man die gesamte Medienlandschaft über das letzte halbe Jahr hinweg, fällt eines bezüglich des Germanwingsgeschehens auf: Schweigen auf allen Linien. Nur die verzweifelte Petition eines Angehörigen, der versucht in seiner Argumentation das Feindbild zu bewahren und neuen Hass zu schüren. Jetzt tauchen Franzosen auf… Wer immer sie geschickt hat, man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das negative Bild von Andreas aufgefrischt werden soll, mit neuen Berichten und Filmen. Davon wurde doch schon genug Unsinn produziert, oft gespickt mit falschen Tatsachenbehauptungen – schlecht recherchiert oder gesteuert?

Die Polizei stand dann doch noch vor unserer Tür und nahm den Vorfall aufgrund unseres Beweismaterials, von dem reichlich vorhanden ist, auf.

Wir werden auch zukünftig auf Vorfälle dieser Art reagieren, mit oder ohne polizeiliche Hilfe!

 

L. U.

 

weitere Beiträge:

Maria W. – die Exfreundin, die es nie gab

Allgemeine Anmerkungen

Andreas Lubitz als Flugbegleiter

Die zukünftig hier zu lesenden Beiträge sollen und wollen nicht als Rechtfertigung der Familie Lubitz oder, wie von der Presse so oft zitiert, als „Reinwaschen“ von Andreas Lubitz verstanden werden. Hier werden nur Fakten und Sachverhalte präsentiert und kommentiert, die falsche Interpretationen von Ermittlungsergebnissen sowie Unwahrheiten aus Medienberichterstattungen klarstellen.

Die Wahrheit ist das, was man den Menschen als Wahrheit verkauft.“

Gewisse „sogenannte“ Sachverhalte wurden von den Ermittlungsbehörden an die Medien weitergegeben. Man spricht dabei auch von bewusstem Durchstechen von Informationen.

Auch verschiedene Medien selbst haben Geschichten um Andreas Lubitz generiert und publiziert. Die Motivation und Hintergründe sind nur zu erahnen…

Aus aktuellem Anlass

Anmerkung von Tim van Beveren,
als Verfasser des Gutachtens sowie
unabhängiger Experte für Luftfahrt und Flugsicherheit

Verschiedentlich war in den vergangenen Wochen in der Presse zu lesen oder wurde sonst berichtet, dass das von mir erstellte Gutachten insbesondere »keine neue Absturztheorie« in Bezug auf den Unfall des Germanwings Fluges 4U9525 am 24. März 2015 beinhalten würde.

Offenbar verkennen die Urheber solcher Formulierung massiv Sinn und Zweck und auch die vorgegebenen Grenzen einer seriösen gutachterlichen Tätigkeit, des vorgelegten Gutachtens und des zugrundeliegenden Auftrages.

Es ist nicht meine Aufgabe als Gutachter ein neues, alternatives Unfallszenario zu entwickeln und vorzustellen. Das ist mit den zur Verfügung stehenden Belegen und Beweismitteln zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht möglich, denn es ermangelt hier schon dem Zugriff auf wesentliche originale Beweismittel, die ausnahmslos den französischen Behörden vorliegen (wie z.B. den Cockpit-Voice-Recorder und den Flugdatenschreiber).

Ohne die Möglichkeit diese vorliegenden Beweismittel erster Hand zu überprüfen und mit Hilfe von qualifizierten Experten einer unabhängigen Analyse zuzuführen, wäre jede Entwicklung einer Theorie vermessen, unseriös und völlig unangebracht. Dies sollten gerade die in diesem Zusammenhang als »Experten« befragten Personen bestens wissen, ansonsten verdienen sie die Bezeichnung »Experte« nicht.

Sinn und Zweck war es daher die vorhandenen Belege und Schlussfolgerungen auf der Grundlage der knapp 16.000 Seiten umfassenden Ermittlungsakte der Staatsan-waltschaft Düsseldorf eine kritischen Betrachtung und Überprüfung zu unterziehen und Fehler in den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Feststellungen auf Seiten der zivilen Flugunfalluntersuchung, als auch den Ermittlungen der französischen und der deutschen Justizbehörden, herauszuarbeiten.

Allein dabei drängen sich durchaus eine Reihe alternative Szenarien auf, die in eine ganz andere Richtung deuten, als besonders durch die Medien in den Tagen und Wochen nach dem Unfall immer wieder behauptet wurde. Die Gründe und die Verursacher dieser falschen Schlüsse sind alle im vorliegenden Gutachten namentlich benannt.

Darüber hinaus richtet sich das Gutachten in erster Linie zunächst einmal an die für die Klärung des Unfallablaufes zuständigen Behörden und Institutionen. Schon aus ermittlungsstrategischen Überlegungen wäre es völlig unangebracht, dass diese durch die Medien von ggf. zu überprüfenden Fakten Kenntnis erhalten und eine erfolgreiche Strafverfolgung (sollte es sich dabei um strafrechtlich relevantes Fehlverhalten handeln) damit bereits im Ansatz unmöglich gemacht wird.

Berlin, den 5. Mai 2017                                                                                        Tim van Beveren