Aus aktuellem Anlass – Erneute Klage durch Hinterbliebenen-Anwalt

Giemulla lässt über die dpa (Deutsche Presse-Agentur) eine Mitteilung über eine Klageerweiterung verbreiten und argumentiert mit falschen Sachverhalten

Es geht also wieder los! Treibende Kraft ist einmal mehr Hinterbliebenen-Anwalt Giemulla. Unter dem Druck der Verjährung wird noch schnell eine Klageerweiterung eingereicht. Eine Mitteilung darüber bei der dpa soll für eine weite Verbreitung in der Medienlandschaft sorgen. Ist das der Weg zur Ruhe, die man finden wollte? Warum tut man dann sowas und was will man damit erreichen?

Man will erneut oder weiterhin Druck ausüben, um noch höhere Schmerzensgeld Zahlungen von der Lufthansa zu erzwingen. Man hofft auf eine Explosion in der Medienlandschaft, die diesen Druck auf den Konzern noch erhöht, der dann möglicherweise eher bereit ist zu zahlen, damit der Name wieder aus den Negativschlagzeilen verschwindet.

Dem Wortlaut von Rechtsanwalt Giemulla kann man entnehmen, dass es sich um eine Klage von 200 Angehörigen von 49 Opfern handelt, dass es um mehr als das Doppelte von dem was bisher seitens der Lufthansa gezahlt wurde, geht. Da klagen 200 Angehörige von 49 Opfern, also im Schnitt vier Angehörige pro Opfer! Und obwohl argumentiert wird, dass es auch um Aufklärung gehe, wo der Konzern versagt habe, fällt es schwer, das zu glauben. Dass die breite Öffentlichkeit das auch so empfindet, belegen im Übrigen die Kommentare zu den Artikeln, die ohnehin nur von regionalen Zeitungen oder Sendern veröffentlicht wurden, nicht aber von den Leitmedien.

Bisher haben wir uns in unserer Wortwahl immer sehr zurückgehalten, heute möchten wir es aber einmal deutlich aussprechen: Anwalt Giemulla hält an seinen Lügen fest und verändert Sachverhalte auf Kosten unseres Sohnes. Es ist schlichtweg nicht wahr, dass Andreas seine fliegerische Ausbildung nur mit einer Sondergenehmigung beenden konnte. Dazu haben wir schon in dem Beitrag vom September 2017 ausführlich geschrieben, der im Archiv nachzulesen ist.

Warum bedient man sich als Anwalt solcher Methoden? Oder anders gefragt: Ist es Giemullas Aufgabe das Bild des psychisch kranken Copiloten ständig zu erneuern und aufrecht zu erhalten, und wenn ja warum oder in wessen Auftrag und Interesse? Natürlich ist er auch in Zugzwang geraten, denn ein Anwaltskollege hat für seine Mandanten höhere Schmerzensgeld Zahlungen erwirkt, allerdings unter der Bedingung, dass die Anklagen gegen den Lufthansakonzern fallen gelassen wurden.

https://www.stern.de/panorama/klageerweiterung-germanwings-absturz–angehoerige-wollen-mehr-schmerzensgeld-8520070.html

Gemäß dem zitierten STERN Artikel: „Giemulla verlangt nach eigenen Angaben von der Flugschule Akteneinsicht. Er will zudem in den USA Zeugen vernehmen, um Versäumnisse zu belegen. Das Gesamtanliegen der Hinterbliebenen sei neben dem Schmerzensgeld, dass aufgeklärt werde, „an welcher Stelle im Weltkonzern der psychisch kranke Copilot durch das Kontrollnetz gefallen ist“, sagte der Anwalt weiter“.

Giemulla macht durch diese Aussage, wie schon 2017, unseren Sohn erneut zum dauerhaft psychisch Kranken, entgegen allen Ermittlungsergebnissen. Im Abschlussvermerk des Düsseldorfer Staatsanwaltes Kumpa steht:

„Zum einen liegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Andreas Lubitz zum Zeitpunkt seiner Einstellung als Flugbegleiter und später als Pilot bei der Germanwings psychisch krank war.“

Und weiter wird festgestellt:

„Keiner der 2014/2015 behandelnden Ärzte – seien es psychiatrische Fachärzte oder sonstige Mediziner – hat bei Andreas Lubitz zu diesem Zeitpunkt eine Depression diagnostiziert. Außerdem hat kein Arzt und Therapeut Suizidgedanken festgestellt bzw. vom Patienten berichtet erhalten. Auch lagen keine Hinweise auf ein fremdaggressives Verhalten vor.“

Und dann wäre da noch die Frage: Ist Giemulla im Zuge seiner Tätigkeit als Anwalt überhaupt berechtigt, Akteneinsicht von der Flugschule zu verlangen oder Zeugen zu vernehmen? Ist das nicht die Aufgabe von Staatsanwälten oder Richtern? Mal ganz davon abgesehen, dass Zeugenvernehmungen schon durch die US Behörden erfolgt und Bestandteil der Untersuchungsakte sind. Sollte er dennoch dazu berechtigt sein, dann nur zu: Er wird in den USA von niemandem etwas Negatives oder Belastendes erfahren. In keiner Sache sind wir uns da so sicher wie in dieser. Da werden sich keine Auffälligkeiten oder Versäumnisse finden lassen. Die Zeit in Arizona ist für alle Pilotenanwärter das Highlight der Ausbildung. Das war es auch für unseren Sohn. Und diesen Teil hat Andreas als erster aus seinem Kurs mit guten Ergebnissen beendet, und zwar ohne Sondergenehmigung.

Dem Hinterbliebenen-Anwalt Giemulla müssten diese Sachverhalte eigentlich klar sein, sofern er ein sorgfältiges Aktenstudium betrieben hat, was man angesichts seiner falschen Behauptungen inzwischen ernsthaft anzweifeln muss.

Was wäre, wenn man endlich zur Kenntnis nehmen würde, dass die Geschichte des psychisch kranken Copiloten so nicht stimmt? Man hätte dann keine plausible Erklärung mehr.

Dann müssten die Opferangehörigen, deren Anwälte, die Untersuchungsbehörden, die Öffentlichkeit etc. beginnen, nach der wirklichen Absturzursache zu fragen und alternativen Sachverhalten nachgehen.

L. U.